Reisekosten

Wie rechne ich Reisekosten gegenüber meinem Auftraggeber und dem Finanzamt ab?

Das Einfachste ist, der Auftraggeber begleicht möglichst viele Reisekosten direkt (z. B. Hotel, Flugticket). Dies bringt folgende Vorteile:

* Die eigene Verwaltungsarbeit des Journalisten reduziert sich.

* Die Umsätze werden nicht künstlich aufgebläht: Dies ist für die Inanspruchnahme der Vorsteuer-Durchschnittssätze sowie der Kleinunternehmerregelung (keine Umsatzsteuer) von Bedeutung. Wenn der Arbeitgeber die Reisekosten direkt bezahlt, kann es keine Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt darüber geben, ob die Reisekosten durchlaufende Posten oder Einnahmen sind.

* Die eigene Liquidität wird nicht durch Vorlage der Reisekosten belastet.

Mir ist klar, dass dies leider in vielen Fällen nicht möglich ist und auch nicht für alle Reisekosten (Abwesenheitspauschalen, Kilometergelder) durchführbar ist. Sollte der Journalist die gesamten Reisekosten (einschließlich Hotel, Zug, Flug) begleichen, ist die folgende Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber sinnvoll:

Eine mögliche (aus meiner Sicht nicht optimale) Alternative ist die Erfassung der Spesen als durchlaufender Posten. Hierbei könnte durchaus durch das Finanzamt die Ansicht vertreten werden, der Journalist ist der juristische Vertragspartner mit z. B. der Bahn, der Fluggesellschaft oder dem Hotel. Ein Anzeichen dafür ist, dass auf den Rechnungen der Name des Journalisten erfasst ist. Somit verauslagt er nicht lediglich für den Auftraggeber die Beträge, sondern er selbst bezahlt sie und erbittet den Betrag sodann von seinem Auftraggeber. Theoretisch ist es auch denkbar, dass er eine Pauschale oder einen anderen Betrag von seinem Auftraggeber als Reisekosten erhält. Daher erscheint es mir sinnvoller, die o. a. Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber durchzuführen. In diesem Falle muss der Journalist auch die Originale der Rechnungen behalten als Beleg für die Betriebsausgaben und zur Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges. Für den Auftraggeber reicht eine Kopie zur Glaubhaftmachung der Reisekosten. Der Auftraggeber kann die ihm in Rechnung gestellten Reisekosten einschließlich Vorsteuer dadurch geltend machen, dass er eine Rechnung von dem Journalisten erhält. Leider ist diese Vorgehensweise bei vielen Auftraggebern (noch) nicht üblich.

Titelseite

(1) + – Zeitungskopf: Der Zeitungskopf überlebte bisher alle Neugestaltungen. Durch die Raute wird er erst markant. Wenn man ihn auf Bilder stellt, ist er trotzdem nicht gut zu erkennen, wie dieses Beispiel zeigt.

(2) – Anrissfoto: Das Tablett aus dem Kaffeehaus ist ein visueller Hinweis auf die Situation von französischen Restaurants, die trotz Senkung der Mehrwertsteuer keine Umsatzsteigerungen haben. Die Überschrift in Versalien ist nicht gut lesbar und die feine Schrift ist auf dem dunklen Grund schlecht zu finden.

(3) – Weitere Fotoanrisse: Die Fotoanrisse an diesem Tag sind insgesamt misslungen, denn die Bilder sind zu dunkel, die Überschrift zu klein, zu kurz und zu leicht auf dem dunklen Untergrund. Das wird dann beim nächsten Relaunch korrigiert.

(4) + – Aufmacher-Überschrift: Sie steht zu weit unten, denn auf Seite 2 und 3 wird dieses Thema ausführlich behandelt. Die Überschriftentype „Trade Gothic“ wirkt nachrichtlich, aktuell.

(5) + Vorspann: Er bildet eine gute Fortsetzung der Überschrift. Eine Kombination aus Unterzeile und Vorspann.

(6) – Meldung: Da war noch eine Lücke auf der Seite und darum steht jetzt dieser kleine einsame Zweispalter unten links. Das ist kein wirklich durchdachtes Konzept für die Titelseite.

Innenseite

(1) – Seitentitel: Die Schrift ist sehr leicht und teilweise in das Foto gestellt. Nett anzusehen, aber schlecht lesbar.

(2) + Aufmacherfoto: Die Anmutung der Titelseite wird wiederholt. Dem Leser wird klar, dass hier der Artikel zum Aufmacherbild steht.

(3) + Überschrift + Vorspann: Die Kombination der Schriften ist sehr kontrastreich. Das wirkt sehr spannend. Allerdings ist der visuelle Aufwand eher für eine Doppelseite geeignet.

(4) + Zahl: In vielen Artikeln von „Libération“ werden einzelne Zahlen herausgeklinkt. In diesem Fall ist es der Hinweis, dass in französischen Cafés, Hotels und Restaurants 898.100 Personen beschäftigt sind. So eine Zahl kann schon zum Lesen des Artikels motivieren.

(5) + – Meldungen: Sie folgen nach dem Aufmacher, der auf der linken Seite steht. Sie bilden den Start des Innenteils dieser Sektion. Sie sind etwas zu breit gesetzt und die Überschriften in Versalien schrecken vom Lesen ab.

(6) – Normaler Artikel: Der normale Artikel wird etwas lieblos rechts außen platziert. Zwei Absätze fangen mit den hervorgehobenen Worten „Caustique“ und „Boomerang“ an. Im Text sind sehr viele Passagen in kursiver Schrift, die nicht gut lesbar ist. Man muss durch die Überschrift schon sehr motiviert sein, den Text zu lesen.

Eindruck

„Líbération“ gilt als eine der wichtigsten Zeitungen Frankreichs. Wie bei den meisten französischen Zeitungen ist die Auflage aber trotzdem seit vielen Jahren eher fallend. Einer der Miteigentümer des linksliberalen Blattes ist laut Wikipedia Édouard de Rothschild, Betreiber eines Pferderennstalls. Die letzte Neugestaltung hielt nur 20 Monate. Die aktuelle Überarbeitung macht das Blatt eher zur täglichen Zeitschrift, wobei die Ressortstarts längere Storys haben und danach Seiten mit kürzeren Artikeln und Meldungen folgen. Auf der Homepage www.liberation.fr kann man sich täglich einige Seiten der Printausgabe ansehen.

Erschienen in Ausgabe 10+11/2009 in der Rubrik „Service“ auf Seite 75 bis 77. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.