Grenzen für Geschenke

Welche finanziellen Grenzen muss ich bei Geschenken beachten?

Zuwendungen wie die Flasche Wein, Kulis oder Ähnliches bis zu einem Preis von jeweils zehn Euro gelten als Streuwerbeartikel und sind in voller Höhe ohne pauschale Besteuerung (s.u.) als Betriebsausgaben abziehbar. Geschenke bis zu 35 Euro pro Empfänger in einem Kalenderjahr dürfen als Betriebsausgabe abgezogen werden, wenn die u.g. Voraussetzungen erfüllt werden.

Geschenke über 35 Euro pro Empfänger und Jahr sind nicht als Betriebsausgabe abziehbar.

Was ist bei Geschenken bis zu 35 Euro zu beachten, damit sie als Betriebsausgabe abzugsfähig sind?

Das Geschenk darf Sie nicht mehr als 35 Euro kosten. Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt, gilt der Nettobetrag. Sind Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt, gilt der Bruttobetrag.

Die Grenze von 35 Euro gilt für jeden einzelnen Empfänger für das gesamte Jahr. Soll der gleiche Empfänger im Juli ein Geschenk für 20 Euro und zu Weihnachten erneut ein Geschenk für 20 Euro erhalten, so ist der Höchstbetrag von 35 Euro in Bezug auf diesen Empfänger überschritten. Damit ist der gesamte Betrag in Höhe von 40 Euro nicht absetzbar. Es handelt sich bei den 35 Euro nämlich um eine „Freigrenze“ – nicht um einen „Freibetrag“. Geschenke müssen in der Buchhaltung auf ein eigenes Konto gebucht werden.

Muss der Empfänger das Geschenk versteuern?

Hier gibt es eine Wahlmöglichkeit:

Der Empfänger versteuert das Geschenk. Dies dürfte in vielen Fällen höchst peinlich sein.

Der Schenker darf das Geschenk mit 30 Prozent pauschal besteuern. Damit muss der Empfänger des Geschenkes nichts mehr versteuern. Der Schenker muss dem Beschenkten mitteilen, dass er das Geschenk pauschal versteuert hat.

Wie erfolgt die Pauschalbesteuerung?

Die Pauschalsteuer beträgt 30 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Sie ist im Rahmen der Lohnsteueranmeldung durchzuführen. Sollten Sie mangels Angestellter keine Lohnsteueranmeldung durchführen, muss diese gesondert im Dezember erstellt werden. Die zu zahlende Lohnsteuer ist bei Geschenken bis 35 Euro je Jahr und Empfänger ebenfalls als Betriebsausgabe abziehbar.

Wie ist bei Geschenken über 35 Euro je Empfänger/Jahr zu verfahren?

Auch in diesem Falle müssen Sie die Pauschalbesteuerung durchführen, falls der Empfänger das Geschenk nicht versteuern soll. Da Geschenke über 35 Euro nicht abziehbar sind, ist auch die entsprechende Pauschalsteuer nicht abziehbar. Sie zahlen also eine zusätzliche pauschale Steuer auf das Geschenk, dürfen aber weder den Preis für das Geschenk noch die pauschale Steuer absetzen. Der Schenkende muss den Beschenkten darüber informieren, dass er die Pauschalsteuer nach § 37b EStG übernommen hat. Eine Musterformulierung dafür kann Ihr Steuerberater vorschlagen.

Tipp

Aufgrund des enormen Verwaltungsaufwandes und der eventuellen Peinlichkeit (wegen der Information über die gezahlte Steuer) ist es in vielen Fällen praktikabler, ganz auf Geschenke zu verzichten, soweit sie die Grenze in Höhe von 10 Euro als Streuartikel übersteigen.

Erschienen in Ausgabe 09/2010 in der Rubrik „Praxis“ auf Seite 57 bis 57. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.