Rechtsfragen beim Twittern

Twitter–Splitter (Teil 10): “medium magazin”-Autorin Ulrike Langer über Tipps & Tricks beim Twittern

Wenn schon das Internet in Gänze oft als „rechtsfreier Raum“ bezeichnet wird, dann ist Twitter ein schwarzes Loch. Viele Nutzer scheinen sich um Rechtsfragen beim Microbloggen nicht zu kümmern. Das sollten Sie allerdings tun, wenn Sie bei Twitter nicht nur bloß rein privat mit Ihren Freunden kommunizieren.

Twittername: Wählen Sie keinen Namen, der Ihnen offensichtlich nicht gehört, z. B. ”Daimler“ (es sei denn, Sie wurden von Daimler autorisiert). Galt anfangs bei Twitter noch die Regel „wer zuerst kommt, twittert zuerst“, machen nun zunehmend Prominente und Markeninhaber von ihren Namensrechten Gebrauch. Im Januar 2010 schickte die Stadt Mannheim eine strafbewehrte Unterlassungsaufforderung (volkstümlich „Abmahnung“ genannt) an einen Twitternutzer, der sich „@mannheim“ nennt. Der Fall ist juristisch ungeklärt, aber wenn Sie solche Untiefen meiden, können Sie sich unter Umständen eine Menge Papierkrieg und Ärger ersparen.

Profilbild und Hintergrund: Achten Sie bei der Wahl darauf, dass Sie entweder selbstgestaltetes Material verwenden (z. B. eigene Fotos) Illustrationen mit freigegebenen Rechten (bei Flickr oder Google mit Filter „Creative Commons“ danach suchen) oder die Rechte ordnungsgemäß erwerben.

Impressum: Gibt es für Twitter überhaupt eine Impressumspflicht? Dazu gibt es unterschiedliche juristische Ansichten. Wenn Sie gewerblich twittern, dann sollte aber Ihr Impressum über den Link von Ihrer Profilseite zu Ihrer Homepage unmittelbar zu finden sein (z. B. per Reiter auf der Startseite). Im juristischen Sinne gewerblich twittert nicht nur, wer über Twitter unmittelbar Waren und Dienstleistungen anbietet, sondern auch Zeitungsredaktionen oder auch Blogger, die per Link auf ihr Blog verweisen, das Werbung enthält.

Schleichwerbung: Sie ist auch bei Twitter nach deutschem Recht verboten. Wenn Sie dafür bezahlt werden, Kurznachrichten im Auftrag von Unternehmen abzusetzen (z. B. über Dienste wie Sponsored Tweets oder Magpie), dann müssen diese Tweets als Werbung gekennzeichnet sein. Ebenso müssen Sie Geschäftsbeziehungen zu einem Unternehmen offenlegen („Disclaimer: xyz ist mein Kunde / mein Auftraggeber / mein Arbeitgeber“), es sei denn Ihre Beziehung zu einem Unternehmen geht schon aus Ihrem Twitternamen und Ihrer Profilseite hervor.

Urheberrecht: In Zeiten, wo sich Verlage mit Google darüber streiten, ob ein angezeigtes „Snippet“ (circa ein Satz) bei Google News die nötige Schöpfungshöhe erreicht, um schutzwürdig zu sein, ist es nicht ganz einfach zu definieren, ob ein Tweet unter das Urheberrecht fallen kann. Schlechter Stil ist auf jeden Fall, einen fremden Tweet als eigenen auszugeben. (siehe dazu auch Folge 9: Richtig retweeten.)

Erschienen in mediummagazin Print Ausgabe 03/2010, Seite 14

Nützliche Links: http://www.advisign.de/twitter/2009-09/leitfaden-rechtsfragen-beim-twittern

* http://www.absolit-blog.de/rechtslage/rechtsvorschriften-fur-unternehmen-in-twitter.html

* http://www.haerting.de/downloads/pdfs/Rechtsvorschriften_fuer_Unternehmen_in_Twitter.pdf

Info: Mit dieser Folge endet die Serie Twitter-Splitter. Alle Folgen sind dokumentiert unter http://www.mediummagazin.de/category/twitter-splitter/

Die Autorin: Ulrike Langer twittert unter http://twitter.com/mediummagazin (ula) und http://twitter.com/mauisurfer25, bloggt unter http://medialdigital.de

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