Die Betriebsprüfung

Spätestens wenn die Betriebsprüfer vor der Tür stehen, stellen sich folgende Fragen:

Welche Arten der Prüfungen gibt es?

* Gesamte Betriebsprüfung

* Sonderbetriebsprüfung; z. B. Lohnsteuer

Umsatzsteuer

Sozialversicherung

Was wird jeweils geprüft?

Bei der Gesamtprüfung werden theoretisch alle Unterlagen und Belege des Betriebs geprüft. Allerdings nimmt das Finanzamt sich im Normalfall nur stichprobenartig einige Belege heraus und schaut diese auf umsatzsteuerliche Korrektheit und hinsichtlich der betrieblichen Veranlassung genauer an. Sollte es sich um eine „Schuhkarton-Buchführung“ handeln, kann ich davon ausgehen, dass das Finanzamt sich meine Belege wesentlich interessierter anschaut. Bei ordentlicher und korrekter Ablage und ordentlicher buchhalterischer Erfassung ist im Normalfall von einem kooperativen Verhalten des Finanzamtes auszugehen. Hierbei ist dennoch zu beachten, dass der Betriebsprüfer für das Finanzamt und nicht für den Steuerpflichtigen prüft und daher sein Interesse darauf gelenkt ist, Lücken und/oder Fehler zu finden.

Bei der Umsatzsteuer- und/oder Lohnsteuerprüfung werden nur die jeweiligen Bereiche genauer geprüft. Die Umsatzsteuersonderprüfung erfolgt häufig bei besonderen Anlässen wie z. B. hoher Rückerstattung. Die Lohnsteuerprüfung wird durch das Finanzamt, die Sozialversicherungsprüfung durch die deutsche Rentenversicherung durchgeführt. Diese beiden Prüfungen erfolgen nur dann, wenn man Angestellte beschäftigt. Sinn der Sache ist, dass Arbeitgeber die Beträge für Lohnsteuer und Sozialversicherung, die dem Arbeitnehmer gehören, korrekt abführen.

Was können Anlässe für Betriebsprüfungen sein?

* regelmäßiger Turnus (je nach Größe: alle 5-15 Jahre)

* Kontrollmeldungen

* Auffälligkeiten durch besonders späte und/oder besonders unordentliche Steuererklärungen/-anmeldungen

Welche Ausgaben werden besonders geprüft?

Gerade im journalistischen Bereich gibt es viele Ausgaben, die in engem Zusammenhang mit der privaten Lebensführung stehen könnten. Dies sind insbesondere:

* Reisekosten

* Kilometergeld/Kfz-Kosten

* Bewirtungen

* Literatur, Messebesuche o. Ä.

Die Argumentation gegenüber dem Finanzamt bei einer Betriebsprüfung ist umso sicherer, je besser man seine Ausgaben (z. B. Reisen) begründet, also auf der Reisedokumentation den betrieblichen Anlass dokumentiert.

Kann ich nachträglich Kosten bei einer Betriebsprüfung geltend machen?

Ja. Allerdings nur dann, wenn das Finanzamt eine Änderung zu meinen Lasten durchführt. Eine Korrektur zu meinen Gunsten ist nur in Höhe der Verschlechterung zulässig, die durch Maßnahmen des Finanzamtes erfolgt ist.

Wie verhalte ich mich bei einer Betriebsprüfung?

Die Betriebsprüfung findet im Normalfall nach Anmeldung bei dem zu Prüfenden, seltener bei dem Steuerberater statt. Folgende Unterlagen sollten gut sortiert dem Prüfer überlassen werden:

* Belege

* Buchführungskonten und Zugang zur EDV, falls die Buchführung per EDV erstellt wird (dies ist heutzutage nahezu immer der Fall)

Tipp:

Die Übergabe sauberer, gut sortierter Unterlagen signalisiert dem Prüfer die von ihm goutierte Mitwirkungsbereitschaft. Ein ruhiges, zurückhaltendes Verhalten ihm gegenüber ist optimal. Problempunkte sollten vorher mit dem Steuerberater durchgesprochen werden.

Erschienen in Ausgabe 4/2008 in der Rubrik „Tipps für Journalisten“ auf Seite 77 bis 81. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.