Wer als Journalist einer Behörde Fragen stellt, muss möglicherweise mit Stunden in der Warteschleife oder garstigen Verwaltungsbeamten rechnen, nicht jedoch mit einem Gebührenbescheid. Das entschied das Verwaltungsgericht Arnsberg in einem aktuellen Urteil. Die Stadt Meschede hatte der Zeitschrift „Der Steuerzahler“ eine Rechnung über 24,60 Euro geschickt, weil sie auf eine Anfrage des Blattes mit einer eMail antwortete, deren Erstellung 33 Minuten dauerte. Die Arnsberger Richter stellten fest: „Erteilt eine Stadtverwaltung einer Zeitschrift auf Anfrage Auskünfte über die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben, darf sie dafür keine Gebühren erheben.“ (Aktenzeichen 11 K 2574/06)
Erschienen in Ausgabe 3/2007 in der Rubrik „Kurz & Bündig“ auf Seite 14 bis 14. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.