Elterngeld auf einen Blick

Wer bekommt’s?

* Freie Journalisten, die ihre seit dem 1. Januar 2007 geborenen Kinder betreuen und nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten.

Wie viel ist es?

* Mindestens 67 Prozent des aufgrund der Kinderbetreuung entfallenden Gewinns abzüglich Steuern Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, Beiträge zur Arbeitsförderung; mindestens 300 Euro / höchstens 1800 Euro pro Monat.

Wo muss ich es beantragen?

* Bei den Elterngeldstellen der Bundesländer (siehe Linktipp).

Was muss ich einreichen?

* Geburtsbescheinigung des Kindes

* Nachweis über zuletzt erzielten Gewinn

* Erklärung über Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs

* Bescheinigung über erhaltenes Mutterschaftsgeld.

Was wird angerechnet?

* Mutterschaftsgeld

* während des Elterngeldbezugs erzielter Gewinn.

Worauf muss ich noch achten?

* Elterngeldbezug und KSK-Mitgliedschaft.

Erschienen in Ausgabe 4/2007 in der Rubrik „Beruf“ auf Seite 54 bis 54. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.