Wer bekommt’s?
* Freie Journalisten, die ihre seit dem 1. Januar 2007 geborenen Kinder betreuen und nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten.
Wie viel ist es?
* Mindestens 67 Prozent des aufgrund der Kinderbetreuung entfallenden Gewinns abzüglich Steuern Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, Beiträge zur Arbeitsförderung; mindestens 300 Euro / höchstens 1800 Euro pro Monat.
Wo muss ich es beantragen?
* Bei den Elterngeldstellen der Bundesländer (siehe Linktipp).
Was muss ich einreichen?
* Geburtsbescheinigung des Kindes
* Nachweis über zuletzt erzielten Gewinn
* Erklärung über Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs
* Bescheinigung über erhaltenes Mutterschaftsgeld.
Was wird angerechnet?
* Mutterschaftsgeld
* während des Elterngeldbezugs erzielter Gewinn.
Worauf muss ich noch achten?
* Elterngeldbezug und KSK-Mitgliedschaft.
Erschienen in Ausgabe 4/2007 in der Rubrik „Beruf“ auf Seite 54 bis 54. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.