Stundensätze statt Zeilenhonorare

Zum ersten Mal hat der Deutsche Fachjournalistenverband (DFJV) Honorarempfehlungen ausgesprochen. Im Unterschied zu den bisher publizierten Honorarempfehlungen der Gewerkschaften wie dju/verdi oder DJV plädiert der DFJV für eine Kalkulation auf Stundenbasis statt auf Zeilen-oder Seitenbasis. Als Meßlatte legt der Verband nur zwei Kriterien dafür an: Berufserfahrung und Auflagenhöhe. „Die Berechnung des tatsächlichen Aufwands“, sagt DFJV-Vorstandssprecher Thomas Dreesen, „entspricht den Gepflogenheiten professioneller Dienstleistungsberufe.“ „Wir können nicht nachvollziehen, weshalb Journalisten im Jahr 2007 noch immer nach der Outputmenge bezahlt werden, wie dies bei der Fließbandproduktion zu Fords Zeiten üblich war“, kommentiert Thomas Dreesen. „Praktisch alle freien Berufe rechnen nach Arbeitszeit ab. Journalisten sollten dabei nicht länger eine Ausnahme darstellen“,

Konkret heißt das: Freie Autoren mit mehr als zehn Berufsjahren, die für ein Magazin mit hoher Auflagen arbeiten, sollen nach den Vorschlägen des DFJV 90 Euro pro Stunde berechnen können. So ergibt sich ein Tagessatz von 720 Euro, als höchster Wert in der Tabelle des DFJV. Der geringste mit fünf Jahren Berufserfahrung und kleiner Auflage beginnt bei 320 Euro, die Stundensätze liegen zwischen 40 und 90 Euro als Durchschnittswerte. „Die Länge eines Artikels sagt schließlich wenig über dessen Qualität aus“, argumentiert der Verband, womit er generell sicher recht hat. Für die online-Nutzung eines Beitrags bei einer Zeitdauer von einem Monat schlägt der Verband einen Aufschlag von 10 Prozent, bei Aufnahme ins elektronische Archiv einmalig zehn Prozent plus 5 Prozent pro Jahr vor.

Beim DJV räumt Sprecher Hendrik Zörner dem Stundenlohn-Vorstoß der Fachjournalisten „wenig Aussicht auf Erfolg“ ein. „Wir möchten nicht Stundenlöhne einführen, sondern das bestehende System für Freie anpassen“, sagt er. DFJVSprecher Dreesen hingegen hält die Fachjournalisten-Honorare für „realistisch“. Auf welcher Grundlage die Durchschnittssätze der Honorarempfehlungen erhoben sind, geht nicht aus den Leitsätzen hervor. Laut Thomas Dressen orientiere sich die Höhe der empfohlenen Stundensätze am Verdienst von Unternehmensberatern und PR-Leuten, die den Journalisten „am nächsten stehen“.

Jochen Brenner

Kontakt: www.dfjv.de

Erschienen in Ausgabe 4/2007 in der Rubrik „Kurz & Bündig“ auf Seite 10 bis 10. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.