Die Fallstricke bei mehreren Jobs

Was passiert, wenn mein Arbeitnehmer neben dem Mini-Job woanders eine Hauptbeschäftigung ausübt?

Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung darf ein sozialversicherungsfreier Nebenjob bis 400,00 Euro / Monat ausgeübt werden. Es darf allerdings immer nur ein einziger Mini-Job nebenbei ausgeübt werden. Die Höhe des Entgeltes bei diesem Mini-Job ist nicht ausschlaggebend. Werden mehrere Mini-Jobs neben der sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausgeübt, bleibt der Mini-Job sozialversicherungsfrei, der zeitlich zuerst aufgenommen wurde. Die weiteren Beschäftigungen sind mit der Hauptbeschäftigung zusammenzurechnen. Sie sind damit auch sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig.

Was passiert bei mehreren Mini-Jobs?

Mehrere Mini-Jobs werden zusammenaddiert. Führt die Addition dazu, dass die 400,00-Euro-Grenze überschritten wird, tritt für alle Tätigkeiten in allen Versicherungszweigen Sozialversicherungspflicht ein.

Auch ist die Lohnsteuerpauschalierung nicht mehr möglich; es muss also (falls keine Lohnsteuerkarten vorgelegt werden) nach Lohnsteuerkarte Klasse 6 abgerechnet werden. Falls der Arbeitnehmer eine Lohnsteuerkarte vorgelegt, wird nach dieser Lohnsteuerklasse abgerechnet.

Bei falschen Angaben durch den Arbeitnehmer haftet der Arbeitgeber für die Abgaben. Kann er die falschen Angaben nachweisen (am besten schriftlich), hat er gegenüber dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Schadensersatz. Diesen kann er einklagen, wenn er möchte. Na, viel Spaß dabei.

Was ist unter einem Phantomlohn zu verstehen?

In vielen Fällen zahlt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern ein 13. Monatsgehalt. Teilweise ist dieses auch vertraglich oder tarifvertraglich festgelegt. Sollte lediglich die geringfügig entlohnte Aushilfe dieses 13. Monatsgehalt nicht erhalten, wird es durch die Sozialversicherung fiktiv dem Jahresgehalt zugerechnet. Durch dieses fiktive Gehalt passiert es sehr leicht, dass die umgerechnete monatliche Grenze in Höhe von Euro 400,00 überschritten wird. Ein Beispiel:

400,00 x 12 4.800,00

Phantomlohn 400,00

Summe 5.200,00

> 5.200,00 Euro : 12 Monate = 433,34 Euro/Monat

Damit ist die monatliche Grenze in Höhe von Euro 400,00 überschritten. Folge ist, dass der gesamte Lohn sozialversicherungspflichtig wird. Der Arbeitgeber hat sowohl den Arbeitgeber-als auch den Arbeitnehmer-Anteil (bis auf die letzten 3 Monate) zu tragen. Dies kann teuer werden!

Gefahren für den Arbeitgeber

Sie lauern zum einen darin, dass der Arbeitnehmer mehrere Mini-Jobs hat und der Arbeitgeber nicht genügend dokumentiert, dass er versuchte, dies auszuschließen.

Der weitere Punkt ist die Hinzurechnung des Phantomlohns, wodurch hohe Sozialversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber gezahlt werden müssen.

Tipp:

Wir schlagen vor, sich auf einem Fragebogen schriftlich durch den Arbeitnehmer bestätigen zu lassen, dass keine anderen geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse bestehen oder dass er bei allen Mini-Jobs insgesamt nur bis maximal 400,00 Euro/Monat verdient. Allerdings muss hier beachtet werden, dass auch bei anderen eventuellen Arbeitgebern das Problem des Phantomlohns besteht und dieser Betrag dann wiederum der Summe der Jahresverdienste hinzugerechnet werden muss.

Erschienen in Ausgabe 5/2007 in der Rubrik „Tipps für Journalisten“ auf Seite 77 bis 81. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.