Lauschen auf Vorrat

Das umstrittene Sicherheitsgesetz der Bundesregierung regelt auch das für Journalisten besonders bedeutsame Thema Telefonüberwachung neu. Der Ende April vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzesentwurf von Justizministerin Brigitte Zypries sieht vor, dass ab 1. Januar 2008 Daten von Telefon- und Internetverbindungen sechs Monate lang auf Vorrat gespeichert werden dürfen. Ermittler könnten dann nachvollziehen, wer mit wem wann telefoniert hat und welche Internetseiten aufgerufen wurden. Bei Mobilfunkgesprächen wird auch gespeichert, von wo aus telefoniert wurde. Das Zeugnisverweigerungsrecht – so Justizministerin Brigitte Zypries – solle jedoch nicht angetastet werden. Im Unterschied zu Seelsorgern und Strafverteidigern gilt für Journalisten allerdings keine absolute Schutzbedürftigkeit. Deshalb dürften sie in Ermittlungsmaßnahmen „nach einer sorgfältigen Abwägung der Verhältnismäßigkeit“ in staatliche Überwachungsmaßnahmen einbezogen werden – eine durchaus dehnbare Definition. Gewerkschaften, Verleger- und Rundfunkverbände, der Deutsche Presserat sowie ARD und ZDF forderten unisono die Bundesregierung auf, „das Grundrecht der Pressefreiheit nicht vorschnell dem berechtigten staatlichen Interesse der Verbrechensbekämpfung zu opfern“.

Info: Der Entwurf ist abrufbar unter: http://www.bmj.bund.de/files/-/2046/RegE%20TKÜ%20Synopse.pdf

Jochen Brenner (siehe auch Standpunkt von Heribert Prantl, S. 11)

Erschienen in Ausgabe 5/2007 in der Rubrik „Kurz u. Bündig“ auf Seite 8 bis 8. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.