Zugriff verweigert

Um den Datenschutz ist es für Journalisten seit einiger Zeit mindestens genauso schlecht bestellt wie um den Informantenschutz. Im Bundesinnenministerium tüftelt ja bekanntlich eine ganze Gruppe von Experten an neuen Strategien, um das Zeugnisverweigerungsrecht für unseren Berufsstand weiter auszuhebeln. Und wenn dann erst einmal die Online-Durchsuchung funktioniert und auch rechtlich nach der von Innenminister Schäuble gewünschten Grundgesetzänderung erlaubt ist, dann werden Journalisten-PCs zu weit geöffneten Systemen für Geheimdienste, eifrige Polizisten und noch eifrigere Staatsanwälte.

Nur mit Passwort: Letztlich hilft nur die Kombination von Verschlüsselung und Auslagerung von Dateien. Hilfreich hierbei ist ein neuer Speicherstick mit Passwort-Schutz, den Verbatim auf den Markt gebracht hat. Der Trick dabei ist so simpel wie wirksam: Zugriff auf die Daten, die auf dem USB-Stick gespeichert sind, erhält nur, wer das richtige Passwort eingibt. Das ist bei einer Beschlagnahme von Speichermedien ein guter zusätzlicher Schutz, um brisante Dokumente oder Informantendaten nicht in die unbefugten Hände von Sicherheitsbehörden fallen zu lassen.

Wenn die auf dem Stick gespeichert Daten dann zuvor auch noch verschlüsselt wurden, kann der notwendige Informantenschutz zumindest auf diese Weise garantiert werden. Weil ich ein vorsichtiger Mensch bin, lagere ich solche Sticks zudem nicht im Büro, sondern im entfernten Banksafe. Das hat den Vorteil, dass zum Beispiel ein neugieriger Staatsschutzbeamter nicht einfach einen Datenträger beschlagnahmen kann, sondern nur mit sehr viel Aufwand an das Speichermedium kommt, das er dann – weil passwortgeschützt – nicht öffnen kann.

Natürlich wundert in dem Zusammenhang auch unsere berufsbedingte Vergesslichkeit nicht. Und so kann man erleben, dass der Speicherstick ins Computerlabor des nächstgelegenen Landeskriminalamtes geschafft werden muss, nur weil der Journalist, dem er gehört, das Zugangspasswort vergessen hat. Das ist misslich, aber im Alltag kommt es vor.

Informantenschutz: Auch Fotografen wenden passwortgeschützte USB-Sticks ganz gern an. So haben Kollegen in Rostock ihre Fotos für Bildreportagen, die sie nachträglich noch zum Schutze einzelner Informanten mit Verzerrfiltern auf dem PC bearbeiten wollten, sofort nach Fertigung der Aufnahmen die Bilddateien auf den passwortgeschützten Stick gespielt und von der Speicherkarte gelöscht. So konnte vermieden werden, dass die noch nicht bearbeiteten Bilder in die Hände von Unbefugten gelangen. Insoweit ist der passwortgeschützte USB-Stick ein wirksames Mittel, um sich vor einem ungewollten Einsatz als subalterner Hilfsermittlungsagent zu schützen.

Die passwortgeschützten USB-Sticks sind mit Speichergrößen von 512 Megabyte bis zu vier Gigabyte verfügbar. Ein Stick mit zwei Gigabyte „Laderaum“ kostet in den Elektronikläden dieser Republik zwischen 15,00 und 20,00 Euro. Als enorm hilfreich hat es sich erweisen, nur einen Teil des Sticks zur passwortgeschützten „Privatzone“ zu erklären. Die nicht in der Privatzone gespeicherten Dateien sind dann frei zugänglich. So mancher Ermittler hat in solchen Fällen nur grob auf den Stick geschaut, nichts Auffälliges gefunden und sich deshalb dann der offenbar lohnenderen Festplatte zugewandt.

Erschienen in Ausgabe 7/2007 in der Rubrik „Tipps für Journalisten“ auf Seite 90 bis 90. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.