Gefahr durch Vorratsdatenspeicherung

Der Regierungsentwurf zur Vorratsdatenspeicherung verletzt das Grundrecht der Presse- und Rundfunkfreiheit – so eine gemeinsame Stellungnahme des ungewähnlichen Bündnisses von ARD, BDZV, dju in ver.di, DJV, VDZ, VPRT, ZDF und dem Deutschen Presserat. „Gerade in Zeiten des Terrorismus, in denen der Staat Bürgerrechte vermehrt beschränkt und geheim agiert, ist die Demokratie auf eine robuste Pressefreiheit angewiesen“, erklärte Christoph Fiedler, Leiter Europa und Medienpolitik beim VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, Ende September bei der Expertenanhörung des Bundestages für die Medienverbände und-unternehmen in Deutschland. „Mit der verdachtslosen Speicherung aller Telefon-, Mobilfunk-, E-Mail- und Internetverbindungs-sowie Standortdaten erhalte der Staat erstmals Zugriff auf alle elektronischen Kontakte der Journalisten für die jeweils vergangenen sechs Monate. „Allein schon diese Tatsache wird Informanten abschrecken“, warnte Fiedler nd nannte es „äußerst besorgniserregend“, wie leichtfertig der für die Pressefreiheit elementare Schutz journalistischer Quellen auf dem Altar der Terrorismusbekämpfung ohne Not geopfert werden solle.“

In ihrer gemeinsamen Stellungnahme appellierten die Medienverbände- und unternehmen an die Abgeordneten, Pressefreiheit und Bürgerrechte wenigstens durch eine enge Begrenzung der Datenverwendung und einen wirksamen Schutz journalistischer Quellen nicht vollständig aufzugeben … Info: u. a. siehe www.vdz.de, www.bdzv.de, www.djv.de.

Erschienen in Ausgabe 10/2007 in der Rubrik „Kurz & Bündig“ auf Seite 8 bis 8. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.