Steuerliche Nummern (1)

Wie viele „steuerliche“ Nummern gibt es und wodurch unterscheiden sie sich?

Ab 01.07.2007 gibt es 3 verschiedene steuerliche Nummern:

* Steuernummer

* Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

* Steuer-Identifikationsnummer (mehr dazu in mm 11/07)

Jeder Freiberufler hat mindestens eine deutsche Steuernummer. Er erhält sie entweder bei der Anmeldung beim Finanzamt oder bei der Abgabe der ersten Steuererklärung für die freiberuflichen Einkünfte. Sollte bereits eine Steuernummer existieren, wird diese wegen des Wechsels der Zuständigkeit bei Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit geändert. Falls Sie als Einzelunternehmer eine gewerbliche Tätigkeit (z. B. Medienagentur) betreiben, ist das Prozedere identisch. Falls Sie als Einzelunternehmer sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig sind, haben Sie für alles dieselbe Steuernummer.

Was passiert, wenn ich mich an einer anderen Firma (GbR, GmbH, o. Ä.) beteilige?

Jedes gesonderte Unternehmen erhält eine eigene Steuernummer. So haben die GbR oder die GmbH jeweils eine eigene zusätzliche Steuernummer.

Was passiert, wenn Wohnung und Betrieb in verschiedenen Gemeinden liegen?

In diesem Fall erhält der Betrieb eine eigene Steuernummer, die für seine Umsatzsteuer (und im Fall der gewerblichen Tätigkeit auch für die Gewerbesteuer) gilt. Die Einkommenssteuer wird unter einer anderen Nummer, die dem Wohnort zugeordnet ist, abgegeben.

Was passiert bei Wohnungs- und/oder Betriebssitzwechsel?

Es wird eine neue Steuernummer zugeteilt. Hierbei kann es leicht zu Überschneidung, Zuschlägen, Verzögerungen der Bearbeitung und Mahnungen kommen. Dies sollte Sie nicht weiter aufregen. Das alte Finanzamt gibt mit der alten Nummer die Akten ab; bis das neue Finanzamt eine Steuernummer vergeben hat, kann dies eine Weile dauern, auch sind Doppel-erfassungen oder Nicht-Erfassungen möglich. Also: Ruhe bewahren und ggf. Erlass von evtl. Zuschlägen beantragen. Dieser Erlass wird im Normalfall auch gewährt.

Wieso muss die Steuernummer auf allen Rechnungen stehen?

Damit Sie die von Ihnen gezahlte Vorsteuer geltend machen können (vgl. „medium magazin“, Nr. 10/2006) muss die Steuernummer oder Ust-ID Nr. (s. u.) des Rechnungsausstellers auf seiner Rechnung vermerkt sein. Deshalb sollten Sie als Leistungsempfänger stets darauf achten. Mit dem entsprechenden Vermerk auf den eigenen Rechnungen dokumentieren Sie, dass Sie professionell arbeiten.

Wozu brauche ich dann noch die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer?

Sie ist erforderlich, wenn Sie am innergemeinschaftlichen Leistungsverkehr der EU teilnehmen. Dies kann durch eigene Leistungen gegeben sein oder auch durch innergemeinschaftliche Erwerbe. In diesen Fällen muss die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer auf der Rechnung des Liefernden bzw. Leistenden stehen.

Wie erhalte ich die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer?

Sie ist zu erhalten bei dem Bundeszentralamt für Steuern, Dienstsitz Saarlouis, Ahornweg 1-3, 66740 Saarlouis. Telefon: 06831/456-444 oder per E-Mail unter poststelle-saarlouis@bzst.bund.de. Erhalte ich selbst innergemeinschaftliche Lieferungen, bin ich verpflichtet, die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer dort nachzuprüfen.

Welche Nummer muss auf meiner Rechnung stehen?

Es reicht, wenn eine der beiden Nummern darauf steht.

Tipp:

Ich halte die Angabe der USt-ID Nr. von vorne herein für sinnvoller: Für den Fall, dass Sie sie im innergemeinschaftlichen Leistungsverkehr benötigen, steht sie bereits auf Ihrer Rechnung, und außerdem kann über diese Nummer niemand via Finanzamt an Daten Ihrer Steuer herankommen.

Erschienen in Ausgabe 10/2007 in der Rubrik „Tipps für Journalisten“ auf Seite 69 bis 73. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.