Gegendarstellung

Im Medium Magazin Juli 2007 sind auf Seite 95 falsche Tatsachenbehauptungen des Medienfachverlages Oberauer abgedruckt, die ich hiermit richtigstelle:

1. Im Zusammenhang mit der Leseranalyse der Medienfachverlag Rommerskirchen GmbH wird behauptet: „Tatsächlich bezeichnen sich – überraschend hoch – 40% der „Journalist“-Leser laut vorgelegter Analyse nicht als Journalisten“.

Das ist falsch. Richtig ist, daß sich 87% der Befragten als Journalisten bezeichnet haben.

2. Bezogen auf einen anderen Rechtsstreit zwischen der Medienfachverlag Rommerskirchen GmbH und der Verlag Oberauer GmbH wird behauptet: „In einem weiteren Verfahren stehen die Verlagsangaben zur Auflage des Gewerkschaftsorgans im Mittelpunkt. In den vergangenen vier Quartalen gibt es laut IVW für 55.626 Exemplare keinen Verbreitungsnachweis.“

Der dadurch erweckte Eindruck, in dem Verfahren (OLG Köln 6 U 34/07) stünde die Richtigkeit der als verbreitet gemeldeten Auflagen des Journalist im Mittelpunkt und/oder die Medienfachverlag Rommerskirchen GmbH habe der IVW falsche Verbreitungszahlen gemeldet, ist falsch. Richtig ist: In einem weiteren Verfahren stand im Mittelpunkt, ob die Auflagenzahl des Gewerkschaftsorgans gerundet werden darf. Die verbreitete Auflage des Journalist wurde der IVW richtig gemeldet. Die 55.626 Exemplare sind die Differenz in vier Quartalen/zwölf Monaten zwischen gedruckter und verbreiteter Auflage.

Rolandseck, den 01. August 2007

Medienfachverlag Rommerskirchen GmbH

Thomas Rommerskirchen, Geschäftsführer

Anmerkung: Die Redaktion ist gesetzlich verpflichtet, sowohl wahre als auch unwahre Gegendarstellungen abzudrucken.

Erschienen in Ausgabe 11/2007 in der Rubrik „Tipps für Journalisten“ auf Seite 87 bis 89. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.