Steuerliche Nummern (2)

Von der Wiege bis zur Bahre: Ab 1. Juli 2007 gilt die neue bundeseinheitliche Steuer-Identifikations-Nummer.

Was ist das für eine neue Nummer?

* Sie ersetzt die bisherige Steuernummer (vgl. vorherige Ausführung in „medium magazin“ 10/07).

* Sie gilt lebenslang.

* Sie ersetzt nicht die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer, da diese im innergemeinschaftlichen Bereich gilt.

* Sie gilt bundesweit und nicht nur im jeweiligen Finanzamtsbereich.

Wie setzt sie sich zusammen?

* Aus 10 Ziffern

* Zusätzliche Prüfziffer

Aus diesen 10 Ziffern ergeben sich:

* Name

* Vorname

* Anschrift

* Geschlecht

* Geburtsdatum

* Geburtsort

* zuständiges Finanzamt

Die Erfassung soll bis Ende September 2007 durchgeführt sein. Na, mal sehen, ob das klappt.

Wie lange gilt diese Nummer und wann wird diese Nummer gelöscht?

* Sie wird jedem neugeborenen deutschen Bürger zugeteilt, wenn er ab 01. 07. 2007 das Licht der Welt erblickt.

* Alle anderen sollen (s. o.) bis Ende September d. J. erfasst sein.

* Sie bleibt bis maximal 20 Jahre nach dem Tod eines jeden deutschen Bürgers bestehen.

* Firmen erhalten ihre Steuer-Identifikations Nummer als letzte: Erst wenn das System funktioniert. Dies dürfte bis zum Jahre 2008, 2009 oder 2010 dauern.

Zu welchen Ämtern bestehen Verknüpfungen?

Richtiger wäre sicherlich die Frage: Zu welchen Ämtern bestehen keine Verknüpfungen?

Es ist nicht möglich, hier alle oder auch nur ansatzweise alle Verknüpfungen aufzuführen. Sicher ist, dass Angaben aller Institutionen miteinander abgeglichen werden können und wohl auch abgeglichen werden. So sprechen die einen vom „gläsernen Bürger“; die „sogenannten Polizeigesetze“, gegen die die 68er energisch kämpften, sind möglicherweise eine Kleinigkeit hiergegen. Die anderen sprechen von Vereinfachung und Reduzierung der Steuerhinterziehung. Beides könnte möglicherweise seine Berechtigung haben

Welche Folgen ergeben sich durch diese neue Steuer-Identifikations-Nummer?

Hier sollen nur einige, mir relevant erscheinende mögliche Vorteile genannt werden:

* Das elektronische Lohnsteuerverfahren

* Reduzierung des Steuerbetruges

* Diese Nummer bleibt auch bei Umzug (siehe Ausführung zur Steuernummer in „medium magazin“ 10/07) bestehen

* Die gesonderte Rentenversicherungsnummer entfällt

* Alle Zinseinkünfte, Dividendengewinne usw. werden von den Banken gemeldet bzw. übertragen

* Alle Alterseinkünfte (auch Renten- und Lebensversicherungen) werden den Finanzämtern gemeldet

* Ein Abgleich zwischen KSK, Sozialämtern, Finanzämtern findet mit Sicherheit statt

Fazit: Der Verwaltungsaufwand mit dem Sammeln der Belege kann für jeden einzelnen Bürger geringer werden mit dem Nachteil: jedes Amt weiß genau über mich Bescheid; vielleicht genauer als ich selbst.

Tipp:

Es dürfen auf keinen Fall mehr bei Ämtern leichtfertig Angaben durch den Steuerpflichtigen gemacht werden. So kann ich beispielsweise bei der Gründung einer Medienagentur oder Beginn einer freiberuflichen Tätigkeit nicht gegenüber der Bank höhere Gewinne angeben, nur um einen Kredit zu erhalten, wohingegen ich beispielsweise bei der KSK geringere Einkünfte angebe, um möglicherweise mit geringeren Sozialversicherungsbeiträgen belastet zu sein. Bei allen Ämtern müssen gleiche Angaben getätigt werden; hierauf ist große Sorgfalt zu verwenden.

Erschienen in Ausgabe 11/2007 in der Rubrik „Tipps für Journalisten“ auf Seite 85 bis 85. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.