Steueränderungen 2008

Wie befürchtet, bringt die viel gepriesene Unternehmenssteuerreform 2008 nicht die erhofften Verbesserungen oder Vereinfachungen. Für die Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) bspw. wird zwar die gesamte Steuerbelastung auf knapp 30 % gesenkt. Demgegenüber wird aber die Grundlage, auf der die Steuer berechnet wird, erhöht.

Welche Änderungen betreffen fast jeden?

1. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG):

* Die Wertgrenze für die sofort absetzbaren geringwertigen Wirtschaftsgüter wird von derzeit 410,00 Euro auf 150,00 Euro netto reduziert.

* Es entfällt die Wahl, ob die Anschaffungskosten für GWG sofort als Betriebsausgabe abgesetzt oder im Rahmen der Abschreibung auf mehrere Jahre verteilt werden können. Dies bedeutet eine Reduzierung der Gestaltungsmöglichkeiten. Jedes Wirtschaftsgut, das bis zu 150,00 Euro kostet (z. B. kleiner Drucker, Regal) muss jetzt im Anschaffungsjahr voll als Ausgabe erfasst werden.

* Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150,01-1000,00 Euro müssen auf einem gesonderten Sammelkonto erfasst werden. Sie müssen mit jeweils 20 % pro Jahr, d. h. auf 5 Jahre verteilt, abgeschrieben werden. Es gibt kein Wahlrecht mehr.

2. Degressive Abschreibung:

Die degressive Abschreibung für alle Wirtschaftsgüter wird abgeschafft.

3. Höhe des Steuersatzes:

„Eigene Wahl des Steuersatzes“;: Hört sich erst einmal toll an, kann sich aber zur Zeitbombe entwickeln: Falls der Journalist (egal, ob Einzelkämpfer oder GbR) weniger Geld für sich vom Bankkonto entnimmt, als sein Gewinn beträgt, so kann er bestimmen, dass er jetzt nur 28,25 Prozent Einkommensteuer (+ Kirche + Solidarität) zahlen möchte auf den Teil des Gewinnes, der auf dem Bankkonto liegen bleibt. Dies hat – wenn überhaupt – nur dann einen Sinn, wenn der eigene Grenzsteuersatz über 30 Prozent liegt. Der Pferdefuß folgt später: Wird dann nämlich mehr entnommen, als der Gewinn beträgt (z. B. in einem schwachen Jahr), muss eine zusätzliche Einkommensteuer von 25 Prozent gezahlt werden.

4. Reisekosten/Kfz-Kosten/Kilometergeld:

Wird durchschnittlich 1x/Woche der gleiche Auftraggeber „angefahren“;, so handelt es sich nicht mehr um Dienstreisen, sondern um eine Fahrt zur „regelmäßigen Arbeitsstätte“;. Dies hat folgende Auswirkungen:

* Reisekostenpauschalen: Es gibt keine bei einer regelmäßigen Arbeitsstätte.

* Kfz-Kosten: Bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte dürfen beim Ansatz der tatsächlichen Kfz-Kosten (z. B. Benzin) nicht alle Kosten des PKW angesetzt werden, sondern nur so viele wie bei Angestellten.

* Werden statt der tatsächlichen Kfz-Kosten Kilometer-Gelder angesetzt, so sind auch hier nur die Kosten wie bei einem Arbeitnehmer absetzbar, wie auch immer die hohen Herrschaften dies künftig noch entscheiden werden (s. vorheriger Punkt).

* Positiv: Die Drei-Monats-Grenze bei Dienstreisen entfällt.

5. Abgeltungssteuer ab 2009:

Sie betrifft jeden, der Geld für Investitionen gespart oder für das Alter in Form von Fonds zurückgelegt hat.

* Dividende, Zinsen u. Ä. sind im Regelfall mit der Kapitalertragsteuer von 25 % abgegolten. Dies bedeutet eine Steuererhöhung im Vergleich zur jetzigen Regelung.

* Der Abzug von Werbungskosten in Zusammenhang mit Zinsen oder Dividenden (z. B. Depotkosten) ist grundsätzlich nicht mehr möglich.

Tipp:

Ich warne vor einem überstürzten Wechsel in die Kapitalgesellschaft (meist GmbH) nur wegen der Reduzierung des Körperschaftsteuersatzes. Wird ab 2008 ein Anlagegut (z. B. Kameraausrüstung, EDV) gekauft, sollte versucht werden, dass der Gesamtkaufpreis (ohne MWSt) des jeweiligen Anlagegutes über 1.000 Euro beträgt, damit der Kaufpreis auf die tatsächliche Nutzungsdauer verteilt werden kann (bei EDV 3 Jahre) und nicht auf 5 Jahre.

Erschienen in Ausgabe 12/2007 in der Rubrik „Tipps für Journalisten“ auf Seite 93 bis 97. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.