Und was bekommen Sie?

Magazin schlägt Zeitung schlägt Online: An dieser Honorar-Hierarchie hat sich auch im Jahr 2007 kaum etwas geändert, obwohl Worte wie Web 2.0, Online-Offensive und Web-First zum Zukunftsbekenntnis der Verlagsmanager, Chefredakteure und Ressortleiter gehören. Eine Seite im „Spiegel“; ist für Freie bisweilen 800 Euro wert, das Äquivalent auf der inzwischen hochprofitablen Spiegel.de-Seite gerade mal 180. Nicht zu sprechen von dem Foto, das fürs Netz aus der Digitalkamera des Freien stammt und im Print-Produkt von den besten Fotografen der Branche aufwendig inszeniert wird. Ähnlich verschieden sind die Zahlen, die innerhalb einzelner Ressorts derselben Tageszeitung gezahlt werden. Je nach Verhandlungsgeschick, Tradition, Laune, Sympathie oder Tagesform reicht die Spanne von einem Euro bis zu mehr als dem Doppelten.In einem allerdings gleichen sich alle Honorare: Mit den Empfehlungen des DJV und der DJU haben sie wenig zu tun. Während der DJV immerhin noch Online und Print trennt und auch die Auflagen berücksichtigt, spricht aus den Empfehlungen der DJU gewerkschaftlicher Trotz, der jeden Lokführer erblassen ließe. „Der Tagessatz beträgt 310 Euro“;, heißt es dort schlicht. Die Summe ist unrealistisch: Nicht, weil sie nie gezahlt würde, sondern weil sie nicht die Argumente liefert, mit denen eine Honorarverhandlung zum Erfolg werden kann. Auch der Stundenlohn von rund 50 Euro, den DJU und DJV gleichermaßen empfehlen, gehört zu den Kuriositäten der Honorarempfehlungen. Dieser Abrechnungsmodus kommt in Redaktionen schlicht nicht vor. Deshalb ist der Versuch, echte Honorare zu recherchieren, so schwierig wie in höchstem Maße interessant. Denn alle Summen, die Sie in der Tabelle finden, wurden und werden aktuell in Deutschlands Zeitungen, Magazinen und bei Online-Medien bezahlt. Ein Glückwunsch geht deshalb an alle freischaffenden Kollegen, die bei der Lektüre der Zahlen versonnen ins Schmunzeln geraten. Den anderen bieten sie die Gelegenheit, beim nächsten Auftrag dem Ressortleiter einer Anpassung des eigenen Honorars vorzuschlagen. (red)

Erschienen in Ausgabe 12/2007 in der Rubrik „Beruf“ auf Seite 68 bis 69. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.