Start in die Freiberuflichkeit

Wer sich als freier Journalist selbstständig macht, muss nicht nur seine Aufträge erledigen, sondern auch seine steuerlichen und finanziellen Angelegenheiten regeln. Dazu tauchen bei Berufsanfängern immer wieder Fragen auf wie:

1. Muss ich mich als Freiberufler oder gewerblich Tätiger (z. B. mit einer Medienagentur) anmelden? Es sind folgende Anmeldungen erforderlich:

* Mitteilung ans Finanzamt (falls man freiberuflich tätig ist)

* Anmeldung bei der Gemeinde (falls man gewerblich tätig ist)

* Mitteilung an die Berufsgenossenschaft (falls man Angestellte hat)

2. Wie geht es nach der Anmeldung weiter? Im Falle der Gewerblichkeit erhält das Finanzamt von der Gemeinde eine Mitteilung über die begonnene Tätigkeit. Dann bekommt der Berufsstarter – auch der freiberuflich tätige – einen Fragebogen vom Finanzamt.

3. Welche Fragen tauchen im Fragebogen auf?

* Fragen zur Umsatzsteuer/Kleinunternehmerschaft

* Fragen zur Einkommensteuervorauszahlung

* Fragen zur Gewinnhöhe

Hier empfiehlt es sich, im Hinblick auf die Folgen von fehlerhaften Angaben einen Steuerberater hinzuzuziehen. Gefahren lauern nämlich insbesondere bei der Beurteilung der umsatzsteuerlichen Behandlung, der Höhe der Einkommensteuervorauszahlungen und evtl. konsequenten Angaben gegen- über verschiedenen Institutionen (vgl. hierzu Steuertipp in „medium magazin“ 11/2007).

4. Welche schwerwiegenden Fehler sollte ich vermeiden?

Obwohl Journalisten zu den gut informierten Zeitgenossen gehören, kursieren auch hier falsche Vorstellungen über steuerliche oder finanzielle Notwendigkeiten der Freiberuflichkeit/Gewerblichkeit. Hierzu drei Beispiele:

* Ich brauche keine Steuern innerhalb der ersten 2 Jahre zu zahlen.

* Ob ich freiberuflich tätig bin oder gewerblich, bestimme ich.

* Nur, wenn ich ein Gewerbe anmelde, sind Kosten absetzbar.

All diese Vorstellungen sind grundverkehrt und können zu Schwierigkeiten führen, denn es gilt:

* In jedem Falle sind ab dem ersten Tag grundsätzlich Steuern zu zahlen. Unterschieden wird nur danach, welche Steuern und in welcher Höhe sie ggf. zu zahlen sind.

* Es gibt feste Kriterien, nach denen bemessen wird, ob man freiberuflich oder gewerblich arbeitet.

* Natürlich sind Betriebsausgaben sowohl bei Freiberuflern als auch bei einem gewerblich betriebenen journalistischen Unternehmen absetzbar. Unterschiede ergeben sich lediglich in der Form der Erstellung des Jahresabschlusses:

* Im Falle der Bilanzierung (gewerblich) werden Forderungen und Verbindlichkeiten sowie evtl. halbfertige Arbeiten mit erfasst.

* Im Falle der Überschussrechnung (freiberuflich) werden nur Geldeingänge und Geldausgänge erfasst.

5. Welche wichtigen Fragen muss ich außerdem noch klären?

* Möchte ich selbst Mitglied der KSK werden?

* Bin ich als Auftraggeber KSK-pflichtig für meine Auftragnehmer?

* Wie muss ich meine Einnahmen kalkulieren?

* Wie hoch sollte mein Stundensatz sein?

* Wie viel Steuern muss ich zurücklegen?

* Wie sehen meine monatlichen/quartalsmäßigen betriebswirtschaftlichen Auswertungen aus?

* Lohnt sich eine Mitgliedschaft in der VG Wort?

* Brauche ich allgemeine Geschäftsbedingungen? Tipp: Es ist sinnvoll, all diese Fragen vor Beginn mit einem Berater zu klären. Nachher kann es für die meisten Gestaltungen zu spät sein.

Erschienen in Ausgabe 1/2008 in der Rubrik „Tipps für Journalisten“ auf Seite 69 bis 73. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.