Dicke Berliner Luft

Die juristische Auseinandersetzung zwischen der Redaktion der „Berliner Zeitung“ und ihrem Chefredakteur Josef Depenbrock wird frühestens in den nächsten vier Wochen entschieden sein, wahrscheinlich sogar erst in drei bis vier Monaten. Mit einer Feststellungsklage will die Redaktion klären lassen, ob es sich mit ihrem Redaktionsstatut vereinbaren lässt, dass Depenbrock zugleich Chefredakteur und Geschäftsführer des Verlages ist. Diese Personalunion kritisieren die Redakteure als „eine faktische Abschaffung des Chefredakteurs“, wie Regine Zylka, Mitglied des Redaktionsausschusses, sagt. Das juristische Argument geht so: Das Statut sei Teil des Arbeitsvertrages, es schreibe die Trennung von Depenbrocks Ämtern zwar nicht ausdrücklich vor, sie ergebe sich aber implizit daraus – Redaktion und Verlag seien zu trennen.

Seit Monaten hatten die Redakteure mit dem juristischen Schritt gedroht. Bei Redaktionsschluss des „medium magazins“ war die Klageschrift schließlich vorbereitet, der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Thomas Gerchel, sollte sie beim Arbeitsgericht Berlin einreichen. Üblicherweise versucht das Gericht dann innerhalb von vier Wochen zu schlichten. Scheitert dies, kommt es innerhalb von vier Monaten zur Verhandlung. Unterstützt werden die klagenden Redakteure von der Deutschen Journalisten Union (DJU) und dem Deutschen Journalistenverband (DJV) – sie finanzieren die Klage auch. Der Streit war zuvor eskaliert: Im Februar forderten die Redakteure Depenbrock per Brief zum Rücktritt auf und den Verlagsbesitzer David Montgomery zum Verkauf an einen „neuen, geeigneten Eigentümer“. Depenbrock kommentiert den Streit öffentlich nicht. Oliver Trenkamp

Erschienen in Ausgabe 3/2008 in der Rubrik „Spektrum“ auf Seite 10 bis 10. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.