Auch RTL verkauft Videos an Internetportale (derzeit an die „Rheinische Post“ und „Zoomer“). Weil sich der Sender dabei aber von der öffentlich-rechtlichen Konkurrenz bedroht sieht, bereitet er eine Klage vor. Zwar will RTL seine Wettbewerbsklage hierzulande einreichen, aber auch Brüssel „in Kenntnis“ setzen.
Interessant ist das, weil die EU-Kommission erst 2007 ein Beihilfeverfahren zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingestellt hat allerdings unter Auflagen: ARD und ZDF müssen für mehr Transparenz sorgen und dürfen sich nur auf neues Terrain begeben, wenn es der Gesellschaft dient.
Vor allem die Transparenz steht bei dem Deal aber noch in Frage. Bisher ist nicht geklärt, welcher öffentlichen Institution gegenüber die Anstalten ihre Lizenzgebühren offenlegen müssen. Wichtig ist z. B., dass die WDR-Mediagroup ihr Material vom WDR nicht preiswerter als marktüblich erwirbt.
Unklar ist auch, ob solche Aktivitäten einem Public-Value-Test unterzogen werden müssen. Der soll prüfen, ob so etwas dem Gemeinwohl dient und nicht den Wettbewerb behindert. Brüssel könnte, wenn nichts passiert, das Verfahren wieder aufnehmen.
Daniel Bouhs
Erschienen in Ausgabe 4/2008 in der Rubrik „Titel“ auf Seite 27 bis 27. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.