Rügen für Schleichwerbung

Der Presserat hat jüngst drei Zeitschriften wegen Schleichwerbung gerügt: Betroffen sind die Frauenzeitschrift „Für Sie“, das TV-Magazin „Gong“ und das Lifestyle-Magazin „In“. Außerdem erhielt die „Marburger Neue Zeitung“ eine nicht-öffentliche Rüge wegen der Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht.

„Für Sie“ hatte 1.000 Raumsprays einer Marke an ihre Leser verlost, diese anschließend im Heft zu Wort kommen lassen und das mit werblichen Formulierungen wie „tolle, frische, leichte Duftwelt“ und „persönliche Wellnessoase“. „Gong“ hatte in acht Beiträgen über medizinische Themen jeweils nur ein Präparat genannt, aber keine Konkurrenzprodukte. „In“ wurde für einen Artikel über eine Schauspielerin gerügt, die von der Redaktion auf Einkaufs-Tour begleitet wurde. Dabei wurden gleich an zwei Stellen die Vorzüge eines Handytarifs genannt, mit dem die Schauspielerin telefoniert.

Die „Marburger Neue Zeitung“ wiederum hatte in einer Collage Schlagzeilen veröffentlicht, darunter auch zwei Schlagzeilen über den Verdacht gegen ein Behindertenheim. Dort sollen betreute Kinder misshandelt worden und ein Betreuer zu Tode gekommen sein. Weil die Ermittlungen aber später ohne Prozess eingestellt wurden, dies in der Collage aber nicht thematisiert wurde, wertete der Beschwerdeausschuss des Presserats das Vorgehen der Zeitung als einen „groben Sorgfaltsverstoß“.

Erschienen in Ausgabe 4/2008 in der Rubrik „Spektrum“ auf Seite 9 bis 9 Autor/en: Daniel Bouhs. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.