Die Pauschalistenstelle

Wohl dem, der eine ergattert hat. Doch auch bei Pauschalistenstellen gibt es einiges zu beachten:

Wo muss ich mich melden?

Zunächst muss ich dem Finanzamt formlos mitteilen, dass ich eine selbstständige, freiberufliche Tätigkeit aufgenommen habe. Das Finanzamt wird mir dann einen Fragebogen zu Gewinn und Umsatzsteuer zusenden. Je nach Angaben zum Gewinn werden durch das Finanzamt Einkommensteuervorauszahlungen festgesetzt. Ebenso wird bei der Frage zur Umsatzsteuer der Bereich umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer beantwortet oder nicht.

Muss ich Mehrwertsteuer auf meinen Rechnungen ausweisen?

Hierbei ist zunächst die Frage zu klären, ob ich umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer bin oder nicht. Bei einem Umsatz bis zu Euro 17.500,00/Jahr darf ich ohne Umsatzsteuer arbeiten. Es kann allerdings dennoch sinnvoll sein, freiwillig mit Umsatzsteuer zu arbeiten. Diese Frage muss für jeden einzelnen Journalisten an Hand seiner individuellen Situation geklärt werden. Hierbei spielt eine Rolle, wer seine Auftraggeber sind, welche Betriebsausgaben und Investitionen er tätigen möchte usw.

Was muss ich beachten, wenn ich als Pauschalist auf Rechnung mit Mehrwertsteuer arbeite?

n Wenn ich als Pauschalist mit einem Unternehmer abrechne, der selbst mehrwertsteuerpflichtig ist, gilt der vereinbarte Betrag als Nettobetrag. Auf diesen Betrag ist die Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.

n Öffentlich-rechtliche Anstalten arbeiten ohne Mehrwertsteuer. Bei Honorarvereinbarungen mit ihnen handelt es sich daher üblicherweise um ein Honorar einschließlich Mehrwertsteuer.

n Die Rechnungen, die ich selbst erstelle, müssen die acht Kriterien hinsichtlich der Mehrwertsteuer enthalten (z. B. fortlaufende Rechnungsnummer, Angabe der Steuernummer usw.), damit mein Auftraggeber meine in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer als Vorsteuer abziehen kann.

n Bei Rechnungen, die ich erhalte, muss ich ebenfalls beachten, dass sie die acht Kriterien enthalten, da ich mir ansonsten die Vorsteuer nicht vom Finanzamt zurückholen kann.

Welche Problempunkte muss ich beachten?

Die größte Gefahr der Pauschalistenstellen besteht in der Scheinselbstständigkeit. Sollte dieses die einzige Stelle sein, die ich ausübe, besteht die Gefahr, dass ich scheinselbstständig bin und der Auftraggeber für den Fall einer Prüfung durch die Sozialversicherung 40 % Sozialversicherung für mich nachzahlen muss. Dies führt danach möglicherweise zum Verlust meiner Pauschalistenstelle. Weiter bin ich als Pauschalist, der auf Rechnung arbeitet, ein ganz normaler Selbstständiger vor dem Finanzamt und bin verpflichtet, meine regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen und sonstigen steuerlichen Pflichten zu erfüllen. Hierzu zählt auch, dass ich rechtzeitig eine Steuerrücklage bilde. n

Erschienen in Ausgabe 5/2008 in der Rubrik „tipps für journalisten“ auf Seite 88 bis 89. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.