Umgang mit dem Finanzamt

Eine häufig gestellte Frage ist immer wieder: Wie kommuniziere ich mit dem Finanzamt? Telefonisch, persönlich, schriftlich? Die Antwort lautet: Das ist meistenteils eine Philosophiefrage. Denn: Auch beim Umgang mit dem Finanzamt handelt es sich um Kontakte zwischen Menschen. Und dabei ist es wichtig, eine Kommunikationsregel zu beachten.

Welche Kommunikationsmöglichkeiten bieten sich an?

Persönliche Vorsprache spart Journalisten und Finanzbeamten Zeit. Sollte bei dem Journalisten jedoch nicht genügend Fachwissen vorhanden sein, ist das Gespräch mit dem Finanzbeamten häufig für beide Seiten frustrierend und überflüssig. Geht es hingegen um die Klärung einzelner unklarer und/oder komplizierter Sachverhalte, ist eine persönliche Aussprache (ggf. mit dem Steuerberater) häufig sinnvoller als viele Briefe.

* Per Telefon lassen sich einfache Fragen und/oder Missverständnisse oft leichter klären/ausräumen als mit langen Briefen. Um Missverständnisse beim Telefonat zu vermeiden, empfiehlt es sich, die getroffenen Vereinbarungen danach kurz schriftlich zu bestätigen.

* In einigen Fällen ist jedoch die Schriftform zwingend erforderlich: z. B. beim Einlegen eines Einspruchs. In anderen Fällen, z. B. bei der Anforderung von Unterlagen, besteht ebenfalls keine andere Möglichkeit als die schriftliche Übersendung.

Wieso berät das Finanzamt nie oder selten?

1. Das Finanzamt darf keine Beratung durchführen: Dies ist gesetzlich festgelegt. Im Hinblick darauf, dass das Finanzamt die Steuern von uns einfordert, ist es auch nur konsequent, dass das Finanzamt uns nicht darin beraten kann, wie wir Steuern sparen.

2. Das Finanzamt kann nicht beraten: Die Sachbearbeiter

beim Finanzamt haben in der Mehrzahl zwei, maximal drei Jahre Ausbildung und nicht sehr viele laufende Fortbildungen. Dies ist zur Erledigung der Tätigkeiten, die ein Finanzbeamter durchführen muss, auch nicht notwendig. Bei Steuerberatern ist das anders. Der Finanzbeamte beurteilt den Sachverhalt im Nachhinein, der Berater muss gestalten. Daher ist die Erwartung, Beratung vom Finanzamt zu bekommen, von vornherein falsch.

Ist es besser, die Unterlagen persönlich abzugeben oder hinzuschicken?

Das hängt vom Einzelfall ab. Ein sehr kommunikativer Journalist kann seine Steuererklärung durchaus persönlich beim Finanzamt abgeben, wenn er den Kontakt mit dem Finanzbeamten wünscht und diesem gerne direkt bei der Übergabe Unklarheiten erläutern möchte.

In der Mehrzahl der Fälle erscheint es allerdings sinnvoller, die Erklärung nicht persönlich dem Sachbearbeiter zu überreichen. Auftauchende Fragen werden dann durch das Finanzamt schriftlich gestellt; dadurch können sie in Ruhe ggf. mit Hilfe eines Steuerberaters richtig und sinnvoll bearbeitet werden.

Tipp:

Vor jeglichem Kontakt mit dem Finanzamt – sei es telefonisch, persönlich oder schriftlich – ist es sinnvoll, sich vorher über den Sachverhalt zu informieren und auf das Gespräch/Telefonat vorzubereiten bzw. das Schreiben kontrollieren zu lassen.

Erschienen in Ausgabe 6/2008 in der Rubrik „Tipps für Journalisten“ auf Seite 85 bis 89. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.