Der Kompromiss der Länderchefs

Die Eckpunkte für den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag stehen fest. Für ARD und ZDF bedeuten die vor allem eines: Zurückhaltung. Elektronische Zeitungen, also alle journalistisch-redaktionellen Angebote, die nach Gestalt und Inhalt Zeitungen und Zeitschriften entsprechen, sind künftig für sie tabu. Presseähnliche Web-Auftritte sind nur dann zulässig, wenn sie sich auf eine konkrete Sendung beziehen. Tagesschau.de beispielsweise darf dann im Internet nur noch Themen in Bild und Ton verlängern, die in der Tagesschau vorgekommen sind, also keine Berichterstattung darüber hinaus veranstalten.

Möglich sind On-Demand-Offerten der Öffentlich-Rechtlichen, also Videobeiträge auf Abruf. Sie dürfen bei großen Sportereignissen 24 Stunden herunterladbar sein, andernfalls sieben Tage. Wenn die Sender darüber hinaus dauerhaft eine Mediathek eröffnen wollen, müssten sie deren Inhalte einem Drei-Stufen-Test unterziehen und genehmigen lassen (nach dem Vorbild des britischen „Public Value Tests“). Als „öffentlicher Wert“ könnten zum Beispiel zeitlose Angebote zu Bildung, Kultur, Religion oder für Kinder eingestuft werden.

Unterhaltung und Spiele sind nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt. Kontaktbörsen, Beratungsdienste oder Freizeittipps sollen generell verboten werden. Da solche Inhalte schon vereinzelt im Netz stehen, müssten die Anstalten sie löschen. Eine finanzielle Deckelung für Online-Ausgaben wird es nicht geben. Heute begrenzen die Sender ihre Web-Ausgaben freiwillig auf 0,75 Prozent des Gesamtetats. rhp

Erschienen in Ausgabe 7/2008 in der Rubrik „Medien“ auf Seite 26 bis 26. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.