Bin ich ein Ist- oder ein Soll-Versteuerer?
Die meisten Journalisten sind „Ist-Versteuerer". Sie erstellen keine Bilanz, sondern eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Dies bedeutet, dass eine Einnahme in dem Moment erfasst wird, in dem sie beim Empfänger „Ist", also beim Empfänger bar oder auf seinem Bank-Konto eingeht. Im Gegensatz dazu werden bei einem Bilanzierenden die Einnahme und die Ausgabe in dem Moment erfasst, in dem der Bilanzierende die Rechnung stellt bzw. die Rechnung vom Lieferanten (o. Ä.) erhält.
Wann und wie werden Umsatz- und Vorsteuer erfasst?
Steuerberater, Buchhalter oder der Journalist selbst erfassen die Einnahme und die Mehrwertsteuer im Zeitpunkt des Geldeingangs. Am sinnvollsten ist es, den Nettobetrag und die Umsatzsteuer im Hinblick auf die spätere Umsatzsteuervoranmeldung oder die Umsatzsteuererklärung getrennt zu erfassen. Das Gleiche gilt bei den Ausgaben. Zunächst wird bei den Ausgaben geprüft, ob alle Kriterien für die Abziehbarkeit der Vorsteuer vorliegen (siehe auch MM 10/2006 „Umsatzsteuer Teil 2"). Sollte die Rechnung/Quittung den Erfordernissen entsprechen, wird der Betrag zum Zeitpunkt des Geldabgangs in der Buchhaltung erfasst. Auch hier ist es sinnvoll, gleich zwischen Nettobetrag und Vorsteuer in der Buchhaltung zu unterscheiden.
Wann ist die Zahlung der Umsatzsteuervoranmeldung in der Buchführung zu erfassen?
Grundsätzlich gilt bei einem „Ist-Versteuerer" auch hierbei: Die Zahlung ist in dem Moment als Ausgabe zu erfassen, in dem sie geleistet wird. Mit einer Ausnahme!
Diese betrifft den Jahreswechsel: Wird der Betrag für die regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung bis zum 10. Januar des Folgejahres bezahlt, so ist die Zahlung als Ausgabe im abgelaufenen Jahr zu erfassen.
Wann ist die Zahlung oder Erstattung aus der Umsatzsteuer-Jahreserklärung zu erfassen?
Sowohl Einnahme als auch Ausgabe, die auf Grund der Umsatzsteuer-Jahreserklärung erfolgen, sind grundsätzlich im Zeitpunkt des Geldzuflusses oder -abflusses zu erfassen. Für welchen Zeitraum die Umsatzsteuer gezahlt oder erhalten wird, ist dabei irrelevant.
Tipp:
Durch das Vorziehen oder (im Rahmen der Frist) Verschieben von Zahlungen für die Umsatzsteuervoranmeldung oder die Umsatzsteuer-Jahreserklärung können die Gewinne eines jeweiligen Jahres erhöht oder gesenkt werden. Hierzu muss die laufende wirtschaftliche Situation betrachtet werden.
Erschienen in Ausgabe 10/2008 in der Rubrik „Service“ auf Seite 82 bis 85. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.