Presserat prüft jetzt auch das Internet

Der Deutsche Presserat wird vom kommenden Jahr an auch Beschwerden von Lesern annehmen, die sich auf Internetseiten beziehen. Dabei will der Presserat auch Videos prüfen, solange sie nicht dem Begriff Rundfunk treffen. Was das genau heißt, weiß das Gremium offenbar noch nicht. Der Sprecher des Gremiums, Manfred Protze, zog neulich die Grenze wie folgt:

„Eine kurze Bildsequenz oder ein O-Ton ist noch kein Rundfunk." Der Presserat fühle sich zudem nicht für Inhalte zuständig, die von den Landesmedienanstalten kontrolliert würden, also für alles, was, grob gesagt, einem Live-TV-Programm von privaten Anbietern entspricht. Noch ist auch unklar, welche Inhalte die Selbstkontrolle der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage auf Anfrage prüfen wird. In jedem Fall will der Rat Beschwerden prüfen, die sich auf Internetseiten seiner Mitgliedsverlage oder auf Seitenbetreiber beziehen, die per Erklärung die Statuten des Rates freiwillig anerkannt haben und auch bereit sind, Rügen zu veröffentlichten.

Protze kündigte aber auch an, dass sein Gremium auch darüber hinaus journalistische Internetseiten prüfen wolle. Ein mögliches Kriterium könne sein, ob beispielsweise der Betreiber eines journalistisch anmutenden Weblogs Inhaber eines Presseausweises sei. Unklar ist aber noch, wo Rügen im Netz veröffentlicht werden müssten und für welchen Zeitraum.

Im Jahr 2007 gingen bei dem ehrenamtlich arbeitenden und mit Vertretern von Verlagen und Journalistenverbänden besetzten Gremium insgesamt 735 Beschwerden ein, von denen 328 in den Ausschüssen beraten wurden. Etwa jeder zehnte Fall der beratenen Eingaben führte letztlich zu einer Rüge. Von den 735 im Jahr 2007 eingegangenen Beschwerden bezog sich mit 161 Eingängen der größte Teil wie üblich auf mangelnde Sorgfaltspflicht.

Deutlich gestiegen sind Schleichwerbefälle. Die Zahl der Beschwerden, die sich auf eine Missachtung des Trennungsgebots von werblichem und redaktionellem Teil bezogen, hat sich seit 2000 vervielfacht. Wurden 2000 noch drei Beschwerden zum Trennungsgebot behandelt, waren es 2006 schon 54 und zuletzt, im Jahr 2007, sogar 72. Der Presserat arbeitet an einem Leitfaden für Redakteure und Verleger zu diesem Thema. Internet: www.presserat.de Daniel Bouhs

Erschienen in Ausgabe 12/2008 in der Rubrik „Rubriken“ auf Seite 9 bis 9. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.