Rechnungen und Zahlungsflüsse

Wann soll ich meine Rechungen bezahlen? Wann soll ich Rechnungen schreiben? Wie wirkt sich das in meiner Steuererklärung aus? Diese Fragen stellen sich viele Journalisten im Zusammenhang mit ihrem Bankbestand und dem Jahresabschluss. Je früher sie geklärt werden, desto besser:

Liquidität beachten

Jeder freiberufliche Journalist muss darauf bedacht sein, Gewinn zu erzielen und damit die für Beruf und Lebensunterhalt erforderliche Liquidität zu gewährleisten. Leider stelle ich im Laufe meiner Praxis immer mal wieder fest, dass der eine oder andere viel beschäftigte Journalist seine Rechnungen nicht zeitnah erstellt. Das führt zu folgenden unangenehmen Konsequenzen:

* Die Liquidität sinkt (= das Bankkonto reduziert sich erheblich).

* Der Gewinn sinkt.

* Der Kunde hat im Zeitpunkt einer späteren Rechnung die frühere gute Leistung häufig schon verdrängt und betrachtet die Rechnung möglicherweise skeptischer.

Sicht des Bilanzierenden

Bei demjenigen, der seinen Jahresabschluss in Form einer Bilanz feststellt, wird eine Einnahme oder eine Betriebsausgabe in dem Moment erfasst und steuerlich wirksam, in dem die Ausgangsrechnung gestellt wird oder die Eingangsrechnung eingeht.

Bei Eingangsrechnungen (Betriebsausgaben) ist dieses ohne Bedenken möglich. Bei Ausgangsrechnungen ist Folgendes zu beachten: Wird die Rechnungsschreibung verschoben (auf beispielsweise Anfang Januar des Folgejahres), liegt die Annahme nahe, dass die Tätigkeit bereits im vorangegangenen Jahr erbracht wurde. Somit muss die erbrachte Leistung (Erstellung der Sendung, Erstellung des Artikels, Durchführung der PR usw.) bereits im Vorjahr als fertige Leistung erfasst werden, auch ohne, dass eine Rechnung erstellt wurde. Dies wirkt sich daher als Ertrag im Jahr der erbrachten Arbeitsleistung aus. Zur Erfassung oder zeitanteiligen Erfassung sollte der Steuerberater konsultiert werden. Die Umsatzsteuer oder Vorsteuer wird immer im Moment der Rechnungsschreibung oder des Erhaltes der Rechnung erfasst.

Sicht des Überschussrechners

Bei demjenigen, der seinen Gewinn durch Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben ermittelt (Überschussrechner), zählt als Einnahme und Betriebsausgabe ausschließlich der Geldzu- oder -abfluss. Somit kann durch die Bezahlung von Rechnungen das steuerliche Ergebnis beeinflusst werden. Auf den Erhalt der eigenen Honorare hat der Überschussrechner nur bedingten Einfluss. Bei dem Wunsch, Eingänge zeitlich zu verschieben, kann allerdings die Rechnung einfach später gestellt werden oder mit dem Auftraggeber gesprochen werden.

Ausnahme beim Überschussrechner

Beim Kauf von Anlagevermögen beginnt die Abschreibung allerdings nicht mit der Bezahlung des Wirtschaftsgutes, sondern in dem Moment, in dem es genutzt wird; dies ist im Normalfall der Zeitpunkt der Lieferung. Ab diesem Zeitpunkt wird (vom Nettobetrag) die Abschreibung berechnet. Die Vorsteuer wird im Zeitpunkt der Bezahlung durch den Überschussrechner in Anspruch genommen.

Tipp:

Wichtiger als die steuerliche Gestaltung ist die Erhaltung der Liquidität. Sollte sich durch steuerlich legale Verschiebungen ein Liquiditätsengpass in nächster Zeit abzeichnen, ist es sinnvoll, vorher ein Gespräch mit der Bank zu führen. Hierdurch erledigen sich viele Probleme.

Erschienen in Ausgabe 04+05/2009 in der Rubrik „Service“ auf Seite 70 bis 70. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.