Kleinunternehmer

Bin oder bleibe ich 2009 umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer?

Welche Grenzen muss ich einhalten?

* Ihr Umsatz darf im Vorjahr nicht höher als Euro 17.500 gewesen sein.

* Der voraussichtliche Umsatz im laufenden Jahr darf maximal Euro 50.000 betragen. (Hier muss beachtet werden, dass gegenüber allen Ämtern einheitliche Angaben getätigt werden: z. B. Bank, Finanzamt, Arbeitsamt)

* Bei Gründungen: Im Gründungsjahr darf der geplante Umsatz maximal Euro 17.500 betragen.

Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei den genannten Beträgen um Jahresbeträge handelt. Sollte also ein gekürztes Jahr vorliegen (z. B. wegen späteren Beginns oder früherer Beendigung der freiberuflichen Tätigkeit), sind die Grenzen monatsanteilig zu berechnen.

Wie sind Umsätze aus mehreren Unternehmen von mir zu erfassen?

Wenn beispielsweise ein Journalist freiberuflich tätig ist sowie eine eigene PR-Agentur o. Ä. hat, also als Einzelunternehmer mehrere selbststständige Tätigkeiten ausübt, werden die Umsätze aus allen seinen selbständigen Tätigkeiten zusammenaddiert.

Sollte er allerdings einerseits eine eigene freiberufliche Tätigkeit ausüben und andererseits an einer PR- GbR beteiligt sein, werden die Umsätze nicht zusammengefasst.

Was passiert, wenn ich im Vorjahr einen höheren Umsatz als Euro 17.500 erwirtschaftete?

* Ab dem ersten Tag des Folgejahres sind Sie dann umsatzsteuerpflichtig.

* Sie müssen selbst beachten, dass Sie umsatzsteuerpflichtig sind und daher Ihren Kunden Umsatzsteuer berechnen. Das Finanzamt weist Sie erst nach Abgabe Ihrer Steuererklärung (also ca. 1 Jahr später) darauf hin.

Was passiert, wenn ich keine Umsatzsteuer berechnet habe, obwohl ich nicht mehr umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer bin?

In diesem Fall müssen Sie aus Ihren Umsätzen Umsatzsteuer (bei Journalisten im Normalfall 7 %) an das Finanzamt zahlen, auch wenn Sie diese Ihren Kunden nicht berechnet haben. Dies kann Ihre Einnahmen erheblich reduzieren.

Sollten Sie Kunden haben, die selbst umsatzsteuerpflichtig sind, ist es möglich, diesen Kunden im Nachhinein die Umsatzsteuer zu berechnen, da diese Kunden sich ihre Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurück holen können. Dieses Vorgehen ist allerdings mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden. Bei Privatkunden oder öffentlich rechtlichen Anstalten ist eine Nachberechnung der Umsatzsteuer nicht möglich.

Wann ist ein Wechsel zur Umsatzsteuer möglich?

* Der Wechsel zur Umsatzsteuer erfolgt automatisch, wenn Sie kein umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer mehr sind.

* Der Wechsel erfolgt jeweils zum Jahresende.

* Der Wechsel kann freiwillig durch Sie geschehen, wenn dies für Sie einen wirtschaftlichen Vorteil bedeutet. Dieser Wechsel heißt Option; hieran sind Sie mindestens 5 Jahre gebunden.

* Der Wechsel kann auch von der Umsatzsteuerpflicht in die umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerschaft erfolgen. Dies ist der Fall, wenn Sie Umsatzsteuer entrichten und im letzten Jahr Ihre Umsätze weniger als Euro 17.500 betrugen. Sollten Sie trotzdem (z. B. versehentlich) weiter mit Umsatzsteuer arbeiten, stellt dies eine Option dar, an die Sie wiederum 5 Jahre gebunden sind!

Tipp:

Falls Sie Ihre Umsätze reduzieren möchten, um länger umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer zu sein, bietet es sich an, Auslagen, Reisekosten u. Ä. direkt vom Auftraggeber begleichen zu lassen und somit Ihre Umsätze gering zu halten.

Erschienen in Ausgabe 07+08/2009 in der Rubrik „Rubriken“ auf Seite 73 bis 75. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.