Gesellschaftsformen für freie Journalisten

Die Frage nach der idealen Gesellschaftsform für einen Journalisten/eine Journalistin taucht immer häufiger auf. Eine allgemeingültige Antwort gibt es allerdings nicht, alles eine Frage der Abwägung. Hier ein Überblick über die relevantesten Gesellschaftsformen, die für alle infrage kommen, die sich als Journalist selbstständig machen wollen.

Einzelunternehmer/Freiberufler

Als Einzelunternehmer unterhalte ich ein Personenunternehmen. Die Gründung muss lediglich dem Finanzamt gemeldet werden. Ich bin als solcher vollkommen autark: Ich hafte allein und voll, ich treffe jede Entscheidung alleine. Da ich im Normalfall kein Gewerbe betreibe, darf auch die Anmeldung bei der Gemeinde (Gewerbeamt) nicht erfolgen. Eine Agentur dagegen ist gewerblich tätig und meldet sich bei der Gemeinde an.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die GbR ist ein Personenunternehmen mit mehreren Personen. Auch dieses muss bei Gründung lediglich dem Finanzamt angezeigt werden. Ein schriftlicher Vertrag ist aus internen Vereinbarungsgründen zwischen den Gesellschaftern sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich. Entscheidungen sollten inhaltlich zwischen diesen Gesellschaftern abgestimmt sein. Nach außen haftet jeder Gesellschafter in voller Höhe (gesamtschuldnerische Haftung).

Die GmbH

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Sie kann mit einem oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden. Ein Mindestkapital ist erforderlich. Dieses Geld ist einzuzahlen und kann nach der Einzahlung zur Begleichung betrieblicher Kosten verwendet werden. Aufgrund strenger steuerlicher Vorschriften ist eine kontinuierliche Geschäftsentwicklung sinnvoll. Die Haftung ist � soweit keine zusätzliche persönliche Bürgschaft verlangt wird � begrenzt auf das eingezahlte Kapital. Banken, Vermieter u. Ä. verlangen aber aus Sicherheitsgründen meist bei Vertragsabschluss zusätzlich die volle persönliche Haftung des/der Gesellschafter.

Die Unternehmergesellschaft

Auch die UG ist eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH. Lediglich das Kapital ist geringer. Da es sich auch bei der UG um eine Kapitalgesellschaft handelt, hat sie die gleichen steuerlichen und formellen Voraussetzungen. Da jede größere Agentur oder journalistische Unternehmung eine gewisse Menge Finanzen benötigt, ist es sehr fraglich, ob bei der Frage der Höhe des Stammkapitals nicht lieber eine GmbH gegründet werden soll. Im Geschäftsleben weiß jeder: UG hat kein Geld.

Tipp

Die GmbH zahlt auf ihre Gewinne insgesamt ca. 30 Prozent Steuern. Liegt der individuelle Steuersatz des Journalisten darüber, ist (nur aus Sicht der Steuerbelastung) die GmbH günstiger. Demgegenüber ist zu beachten, dass die Verwaltungskosten der GmbH meist erheblich über den Kosten für einen Journalisten liegen.

Erschienen in Ausgabe 06/2011 in der Rubrik „Praxis“ auf Seite 55 bis 55 Autor/en: Kristina Kern. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.