Um herauszufinden, welche Gesellschaftsform denn am besten für die eigene journalistische Arbeit taugt, kann man sich an ein paar griffigen Kriterien orientieren. Und keine Bange: Sollte sich die gewählte Form als nicht mehr sinnvoll erweisen, kann man sie auch wieder ändern. Das kann dann allerdings teuer werden.
1. Größe des Unternehmens
Eine Kapitalgesellschaft sollte bei journalistischen Kleinstunternehmern nur im Ausnahmefall in Erwägung gezogen werden.
2. Höhe des Kapitalbedarfs
Sollte ein erheblicher Kapitalbedarf neben dem Eigenkapital erforderlich sein (z. B. bei Gründung einer Agentur oder Verlag), kann dieses Eigenkapital durchaus sinnvoll in Form von GmbH-Anteilen erbracht werden.
3. Haftung
Die normale Haftung gegenüber der Bank oder den Vermietern kann in den meisten Fällen auch bei einer GmbH nicht ausgeschlossen werden, da diese Geschäftspartner häufig eine zusätzliche persönliche Bürgschaft des Gesellschafters verlangen. Die GmbH aus Haftungsgründen ist also meist nur bei Produkthaftung sinnvoll; diese ist im journalistischen Bereich relativ selten.
4. Steuern Die GmbH muss grundsätzlich auf die Gewinne Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer bezahlen. Ein Personenunternehmen muss im rein journalistischen Bereich keine Gewerbesteuer zahlen. Die GmbH zahlt insgesamt knapp 30 Prozent Steuern.
5. Investitionen
Sollten hohe Investitionen aus dem Firmenvermögen getätigt werden (teure EDV, teure Kameras), kann es sinnvoll sein, diese aus Gewinnen der GmbH zu finanzieren. Die GmbH hat trotz Gewerbesteuer einen geringeren Steuersatz als ein Einzelunternehmer mit Höchststeuersatz.
6. Entwicklung
In vielen journalistischen Bereichen ist die wirtschaftliche Entwicklung sehr sprunghaft. Aus steuerlichen Gründen müssen Gehälter an den Gesellschafter-Geschäftsführer allerdings im Vorhinein und relativ konstant festgelegt werden. Doch die Zahlung dieser konstanten Gehälter ist bei sprunghafter Geschäftsentwicklung häufig sehr schwierig.
7. Verwaltungskosten
Der Verwaltungsaufwand durch den Inhaber ist bei einer Kapitalgesellschaft wesentlich höher.
So müssen beispielsweise bei einer Kapitalgesellschaft Verträge zwischen der GmbH und dem Anteilseigner grundsätzlich schriftlich erfolgen. In vielen Fällen ist einem Journalisten dieser Formalismus sehr unangenehm.
8. Beratungskosten
Die Beratungskosten (Rechtsanwalt, Steuerberater) einer Kapitalgesellschaft liegen in der Masse der Fälle erheblich über jenen einer Personengesellschaft, zumindest über denen eines Einzelunternehmens.
Erschienen in Ausgabe 07+08/2011 in der Rubrik „Praxis“ auf Seite 53 bis 53 Autor/en: Kristina Kern. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.