Ich gründe!

Wenn sich ein Journalist selbstständig macht, steckt dahinter oft nur eines: die reine Not. Leider. Am erfolgreichsten sind in der Regel jene Journalisten, Verlage, Agenturen, bei denen jemand zum Existenzgründer wurde, ohne es zu müssen – mit guter Vorplanung und Überblick. Aber selbst wenn die selbstständige Tätigkeit aus der Not heraus erfolgt, hilft eine gute Planung sowie ein guter Überblick, spätere Probleme zu vermeiden.

1. Überlegungen

Stärken: Bin ich als Sprecher besonders gut, kann ich besonders spannend Wirtschaftsartikel schreiben, bin ich mit werblichen Ideen hervorragend? Es ist naheliegend: Man sollte in einem Bereich tätig werden, in dem man besonders gut ist.

Aufbau eines Netzwerkes: Kontakte, die ich heute pflege, können morgen zu Aufträgen führen.

Verantwortung: Als Selbstständiger (auch bei meiner eigenen GmbH) muss ich Verantwortung für die Planung, die Akquise, die Steuer und meine Altersabsicherung übernehmen.

2. Das ist zu planen

Die betrieblichen Kosten: Sie sollten am besten schriftlich notiert werden. Hieraus erkenne ich, ob ich einen Finanzbedarf habe und wie hoch er gegebenenfalls ist. Private Ausgaben: Welche privaten Ausgaben habe ich? Hierunter sind auch erforderliche Versicherungen zu erfassen. Auch dieses sollte schriftlich erfasst werden.

Planung der Einkommensteuer: Leider wird dieser Punkt häufig bewusst oder unbewusst vergessen oder vernachlässigt. So wie ein Lohnempfänger (also ein angestellter Journalist) monatlich die Lohnsteuer nicht erhält, muss auch der Selbstständige regelmäßig die Einkommensteuer zurücklegen. Wenn dies unterbleibt, führt die Steuernachzahlung, die unweigerlich nach spätestens zwei bis drei Jahren kommt, zu einem schrecklichen Erwachen.

3. Formalitäten

Gründung der Gesellschaft: Hierzu muss ich mir Klarheit verschaffen, ob ich alleine oder mit anderen arbeiten möchte. Darüber hinaus ist zu überlegen, ob ich eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft gründe. Dies sollte mit Hilfe von Rechts- und Steuerberater erfolgen.

Anmeldung: Je nach Gesellschaftsform ist lediglich die Anmeldung meiner journalistischen Tätigkeit beim Finanzamt oder – falls ich meine Tätigkeit etwa als Agentur in Form einer Kapitalgesellschaft führe – bei der Gemeinde erforderlich. Fragebogen des Finanzamtes: Nach der Anmeldung erhalte ich vom Finanzamt einen Fragebogen zur Gewerbeeröffnung. Hierin sind Fragen zur Umsatzsteuer sowie zu den Vorauszahlungen Gewerbesteuer, Einkommensteuer und unter Umständen Körperschaftsteuer enthalten. Meine Antworten in diesem Fragebogen haben Konsequenzen auf die Vorauszahlungen. Mir sollte daher der Sinn jeder Frage klar sein. Auch hier ist im Zweifel die zeitliche und finanzielle Investition in ein kurzes Gespräch mit dem Steuerberater sinnvoll und hilft, spätere Schwierigkeiten zu vermeiden.

Erschienen in Ausgabe 09/2011 in der Rubrik „Praxis“ auf Seite 53 bis 65 Autor/en: Kristina Kern. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.