So bekommen Sie die Vorsteuer zurück

Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ich als Journalist, also als Unternehmer, an einen anderen Unternehmer bezahle. Diese Vorsteuer kann ich mir vom Finanzamt zurückerstatten lassen. Damit das klappt, müssen die Rechnungen verschiedenen Kriterien gehorchen. Zu unterscheiden ist zwischen Kleinbetragsrechnungen (bis maximal 150 Euro) und höheren Rechnungen.

Kleinbetragsrechnungen müssen enthalten:

* Name und Anschrift des leistenden Unternehmens, das mir die Sache oder Leistung verkauft

* Ausstellungsdatum

* Menge und handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder Angaben zu Umfang und Art der sonstigen Leistung

* Entgelt und Steuerbetrag für Lieferung oder sonstige Leistung und der Steuersatz

Bei höheren Beträgen gilt:

* Name und Anschrift des leistenden Unternehmens, das mir die Sache oder Leistung verkauft

* Name und Anschrift des Leistungsempfängers

* Steuernummer/USt-Id-Nr. des leistenden Unternehmens

* Ausstellungsdatum der Rechnung

* fortlaufende Rechnungs-Nr.

* Menge und handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder Angaben zu Umfang und der Art der sonstigen Leistung

* Zeitpunkt der Lieferung, der sonstigen Leistung oder Vereinnahmung des Entgelts

* nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung

* anzuwendender Steuersatz und der auf das Entgelt entfallende absolute Steuerbetrag oder Hinweis auf die Steuerbefreiung

* eventuell Skontobetrag

Fehlen Punkte auf der Rechnung, darf ich die Vorsteuer nicht in Anspruch nehmen. Fehlen Angaben, die mir bekannt sind, darf ich sie nicht ergänzen. Das wäre Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung. Die Finanzämter sind da streng!

Außerdem zu beachten: Belege auf Thermopapier kopieren, da sie nach kurzer Zeit verblassen; das Thermo-Original an die Kopie heften. Und bei Online-Rechnungen muss die elektronische Signatur für Betriebsprüfungen aufgehoben werden.

Erschienen in Ausgabe 10-11/2011 in der Rubrik „Praxis“ auf Seite 43 bis 43 Autor/en: Kristina Kern. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.