Stimmt’s, …?

01 Markus Peichl

01. … dass die Regel, Politiker vor Wahlen nicht in Unterhaltungssendungen einzuladen, nicht mehr zeitgemäß ist?

Es ist 36 Jahre her, dass die Intendanten der ARD beschlossen haben: „Politiker, die bei einer Wahl selbst kandidieren oder in sonstiger Weise aktiv am Wahlkampf teilnehmen, sollen in einem Zeitraum von sechs Wochen vor der Wahl nicht in Unterhaltungssendungen auftreten.“ Die Regelung gilt auch beim ZDF, und man achte penibel darauf, dass diese Sechs-Wochen-Frist eingehalten werde, heißt es in Mainz.

Warum das noch heute sinnvoll sei, begründet ARD-Chefredakteur Thomas Baumann so: „Unsere Regeln sollen sicherstellen, dass im Wahlkampf befindliche Politiker Sendungen nicht als Bühne benutzen.“ Das müsse nicht so sein, könne aber „selbst dann passieren, wenn Politiker in Unterhaltungssendungen nach journalistischen Kriterien befragt werden“. Denn der Erfahrung nach falle es „in Unterhaltungssendungen schwerer, im Gästetableau die erforderliche Ausgewogenheit herzustellen“. Gerade weil bei der Themen- und Gästeauswahl unterschiedlichste Konstellationen denkbar seien, die jeweils Präzedenzcharakter bekommen könnten, „braucht es klare Regeln, die diese Problemlagen gar nicht erst entstehen lassen“, sagt Baumann.

Markus Peichl, Redaktionsleiter bei „Gottschalk Live“, weiß aus seiner Zeit als Politberater und Talkshowmacher: Mancher Politiker kann sich und seiner Partei mehr schaden, wenn er in Unterhaltungssendungen auftritt, als dass er Nutzen daraus zieht. Auch Peichl musste zuletzt Erfahrungen mit dieser Sechs-Wochen-Frist machen. Während er nämlich Anfang April bei „Gottschalk Live“ den zuvor – mit Wissen der ARD – eingeladenen Christian Lindner, NRW-Spitzenkandidat der FDP, wieder ausladen und auch den für einige Sendungen später lange geplanten Gästen, Außenminister Guido Westerwelle (FDP) und Familienministerin Kristina Schröder (CDU), Absagen erteilen musste, bot der Sender der Politik zur besten Sendezeit die ganz große Bühne: Mit Arbeitsministerin Ursula von der Leyen und Wolfgang Bosbach, seines Zeichens Abgeordneter im Bundestag für den Rhein-Bergischen Kreis, traten am 5. und 7. April um jeweils 20.15 Uhr gleich zwei CDU-Politiker hintereinander beim „Tagesschau-Quiz“ auf. Zu diesem Zeitpunkt waren es auch keine sechs Wochen mehr bis zur Landtagswahl in NRW.

Doch unabhängig von dieser Inkonsequenz, die zumindest im Nachhinein bei der ARD für Ärger gesorgt haben soll: Wie sinnvoll ist die 1976 gefundene Regelung in Zeiten, in denen online jeder Politiker tun kann, was er will, die Piratenpartei auch ohne Fernsehauftritte Erfolge feiert und die Grenzen zwischen Unterhaltungs- und politischen Sendungen fließend sind? Nicht selten wird etwa bei der zur Unterhaltung zählenden Gesprächssendung „Beckmann“ politischer gefragt als bei mancher eindeutig als politisch deklarierten Talkshow. Und manche werden sich erinnern: „Sabine Christiansen“ diente der Politik zwar als „Ersatzparlament“, der damalige Programmchef Günter Struve ordnete sie ARD-intern jedoch als Unterhaltungssendung ein, nur um sie der Kritik der Chefredakteure zu entziehen.

„Im Gegensatz zu einem wöchentlichen Format“, sagt Peichl, „wäre es für eine tägliche Sendung jedenfalls einfacher, bei der Gästeauswahl die politische Farbenlehre einzuhalten“, also auf die Ausgewogenheit der Parteizugehörigkeiten zu achten. Im Übrigen sei es seltsam, wenn eine Sendung, die explizit tagesaktuell sein und dem Auftrag der ARD folgen solle, ausgerechnet vor Wahlen die Politik ausblende. „Zumal, Gottschalk Live‘ wenige Minuten vor der, Tagesschau‘ läuft“, gab Friedrich Küppersbusch zu bedenken; kurz darauf zog die ARD dem Gottschalk-Talk Mitte April ganz den Stecker.

Küppersbusch, der mit seiner Produktionsfirma Probono selbst Politsendungen fürs Öffentlich-Rechtliche macht, hält die Sechs-Wochen-Frist jedenfalls für überholt und sagt, er amüsiere sich köstlich, wenn bei Shows wie „Wetten, dass…?“ vor Wahlen irgendein Ministerpräsident, mindestens aber Kurt Beck, in der ersten Reihe sitze und hinter der Kamera alle ins Schwitzen kämen, damit ja keiner länger als der andere in die Kamera grinse. Das möge albern sein, sagt Küppersbusch, „sichert bei der ARD aber sicher irgendwo drei Arbeitsplätze“. Das wahre Problem sieht er ohnehin anderswo: in der „Flucht der Politiker in die Unterhaltung“, wo sie dann „darüber sprechen, wie es war, der Mutter am Krankenbett die Hand zu halten“, statt sich in Politsendungen mit Sachfragen konfrontieren zu lassen. Sein Vorschlag zur Güte lautet: „Politiker sollten überhaupt nur dann im Fernsehen auftreten dürfen, wenn sie sich politisch äußern.“

02 Bettina Freitag

02. … dass das Haus der Bundespressekonferenz verwaist ist?

„Pressebüros zu vermieten“, steht dick und fett neben dem Klingelschild am Haus der Bundespressekonferenz (BPK) am Schiffbauerdamm in Berlin. Kürzlich, als die Geschäftsstelle des DJV-Bundesverbands ausgezogen ist, gab das Anlass, einmal zu fragen, ob da überhaupt noch jemand sitzt, der dem Namen des Hauses Ehre macht. Bei der Gelegenheit stellte sich heraus, dass demnächst auch die verbliebenen Parlamentsbüros von „Bild am Sonntag“ und „Welt am Sonntag“ ausziehen. Der Vermieter, die Allianz, behauptet zwar, die Mietpreise bewegten sich angesichts der Lage und Ausstattung „im mittleren Bereich“. Trotzdem führen die Redaktionen vor allem Kostengründe für ihren Auszug an und klagen, bei Verhandlungen sei die Allianz unerbittlich. So zahlt der DJV für die neuen Räumlichkeiten in der Berliner Charlottenstraße weniger Miete, obwohl sie 75 Quadratmeter größer sind.

Mittlerweile sitzen im Haus der BPK immer mehr Mieter wie die Deutsche Kinderhilfe, der Bundesverband der Ruhestandsplaner oder PR-Agenturen – spezialisiert auf Politik- und Krisenmanagement. Solchen Lobbyisten will ein Politikjournalist womöglich auch nicht jeden Tag auf dem Flur begegnen.

Bettina Freitag vom Hessischen Rundfunk und im Vorstand des Vereins der BPK zuständig für das Gebäude, kennt das Problem: „Wir haben ein dringendes Interesse daran, dass dieses Haus ein Pressehaus ist und bleibt.“ Regelmäßig würde darüber mit der Eigentümerin geredet und die Vermietungssituation genau beobachtet. Nach Angaben der Allianz stehen 20 Prozent der Büros leer, 20 Prozent seien von Dritten gemietet. Und sie beteuert: Den Anteil an Fremdmietern so niedrig wie möglich zu halten, genieße „absolute Priorität“.

03 Bettina Schellong-Lammel

03. … dass es RTL wurscht ist, ob Nitro so heißt wie ein kleines, unbedeutendes Medienmagazin?

Zugegeben, das viermal jährlich erscheinende Medienmagazin „Nitro“ müssen Brancheninteressierte nicht zwingend kennen, zumal die Hälfte der 20.000 Exemplare an den Deutschen Presse-Verband gehen, den auch nicht jeder kennen muss. Aber auch kleine, unbedeutende Magazine genießen Titelschutz – sollte man meinen. Seit Anfang 2011 trägt „Nitro“ diesen Namen. Davor hieß es „Berliner Journalisten“, was „der bundesweiten Verbreitung nicht zuträglich war“, sagt Chefredakteurin Bettina Schellong-Lammel.

Als RTL nun ankündigte, am 1. April den Digitalsender Nitro starten zu wollen, beantragte Schellong-Lammel eine einstweilige Verfügung, die das Landgericht Köln abgewiesen hat (Aktenzeichen 31 O 138/12). Die Begründung: Seit der Umbenennung seien nur fünf Ausgaben erschienen, das reiche nicht. Also ging es weiter zum Oberlandesgericht Köln. Dort wurde der Fall zurück ans Landgericht verwiesen: Es müsse Abhilfe geschaffen werden. Doch das „Angebot&#
x201C; des Bertelsmann-Senders, das Medienmagazin könne für 10.000 Euro bei RTL Nitro Online-Werbung schalten, lehnt Schellong-Lammel aus verständlichen Gründen ab. Sie will ja gerade vermeiden, mit ihrem Medienmagazin als Anhängsel eines Senders gesehen zu werden.

Mittlerweile hat das Landgericht die Ansprüche des Magazins erneut zurückgewiesen: weil der Verbraucher durchaus zwischen Zeitschrift und Sender zu unterscheiden wisse und vor allem „mangels glaubhaft gemachter Bekanntheit“. Ob Schellong-Lammel die womöglich teure weitere juristische Auseinandersetzung fortsetzt, war bei Redaktionsschluss offen.

Ulrike Simon ist freie Medienjournalistin in Berlin.

autor@mediummagazin.de

Erschienen in Ausgabe 04+05/202012 in der Rubrik „Rubriken“ auf Seite 18 bis 19 Autor/en: Ulrike Simon. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.