Was man über Drohnen wissen muss

Eigentlich ist das Fliegen von Drohnen in Deutschland jedem überall da erlaubt, wo genug Platz ist und es ungefährlich ist. Klingt einfach, ist es aber nicht. Christoph Bremer vom Deutschen Modellfliegerverband weist auf einige Auflagen und Bestimmungen hin: „Über fünf Kilogramm Gewicht dürfen Modelle nur auf dafür zugelassenen Modellflugplätzen starten. Ab 25 Kilo Gewicht ist das Modell sogar zulassungspflichtig. Zudem muss der Pilot dann über einen Ausweis für Steuerer von Flugmodellen verfügen.“ Ganz wichtig: Der Pilot muss sein Fluggerät immer im Blick haben und darf es nicht autark, etwa nach GPS-Daten, fliegen lassen. Grundsätzlich darf auch nicht überall geflogen werden. Das gilt zum Beispiel für Städte, in der Nähe von Bebauungen oder in Einflugschneisen. Gebiete wie das Berliner Regierungsviertel sind Flugverbotszone und damit ohnehin Tabu. Auch über Menschenansammlungen kann man nicht einfach so drüberfliegen. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte sich vor einem Drohnenflug bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde informieren, die auch entsprechende Ausnahmegenehmigungen erteilt. Bremer rät außerdem, eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für die Drohne abzuschließen. Schäden durch Fluggeräte werden nämlich von der normalen Haftpflicht nicht übernommen. Weitere Infos auf: www.dmfv.aero

Link:Tipps

www.drohnenjournalismus.de (Das Tumblog von Marcus Bösch zum Thema)

www.dronejournalismlab.com (Das amerikanische Forschungslabor zum Thema)

www.dmfv.aero (Seite des Deutschen Modellfliegerverbands)

HINWEIS: Dieser Beitrag gehört zu: „Journalismus von oben“ über die Anwendung von Drohnen in der journalistischen Praxis (siehe Ausgabe 10+11/2012)

Erschienen in Ausgabe 10+11/202012 in der Rubrik „Praxis“ auf Seite 46 bis 47. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.