Nachgefragt in Sachen NSU-Verfahren

Das Wort „Genugtuung“ fällt zwar nicht explizit, aber sie klingt durch, wenn Ismail Erel über das Eilurteil des Bundesverfassungsgerichts spricht. Der stellvertretende Chefredakteur der türkischsprachigen Tageszeitung „Sabah“ versteht es auch als Korrektur der Annahme, dass die Vertreter türkischsprachiger Medien nicht rechtzeitig reagiert hätten und daher selber schuld daran seien, nicht zum Prozess zugelassen worden zu sein. Das nämlich schwang auch immer mit in der Berichterstattung über das Akkreditierungsverfahren zum NSU-Prozess. „Ich habe es keineswegs verschlafen“, erklärt Erel.

Schon im Januar habe er an die Pressestelle des Oberlandesgerichts (OLG) München geschrieben, um sich für den Prozess gegen Beate Zschäpe akkreditieren zu lassen. Auf seine E-Mail habe er die Nachricht erhalten, dass die Pressestelle sich beizeiten melden werde und von weiteren Anfragen abgesehen werden solle. „Daran habe ich mich gehalten“, sagt Erel.

Journalisten anderer türkischsprachiger Medien betonen ebenfalls, den Prozessauftakt seit Monaten im Blick gehabt zu haben und sich darüber bewusst gewesen zu sein, dass eine rechtzeitige Anmeldung als Prozessbeobachter erforderlich ist. Nur die Methode (Windhundverfahren) des Gerichts sei nicht bekannt gewesen. „Das ist ja auch gar nicht kommuniziert worden“, sagt Erel. In der E-Mail der Pressestelle, die er auch noch später als andere Journalisten erhielt, sei die Bewerbungsfrist, nicht aber das Prinzip und auch nicht die Anzahl der zugelassenen Pressevertreter aufgeführt.

„Sabah“ klagte wegen ungleicher Behandlung

beim Akkreditierungsverfahren für den NSU-Prozess. Das Münchener OLG musste daraufhin einräumen, dass ihm beim Akkreditierungsverfahren Fehler unterlaufen sind – unter anderem wurden einige Pressevertreter vorab telefonisch darüber informiert, ab wann Anmeldungen angenommen werden; zudem wurde die E-Mail mit Hinweisen zum Verfahren nicht an alle Pressevertreter zeitgleich verschickt.

Erschienen in Ausgabe 04/202013 in der Rubrik „Medien und Beruf“ auf Seite 66 bis 67. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.