Presserecht: Unter den Wolken
… ist die Freiheit nicht grenzenlos, zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs zu Luftbildaufnahmen von Promi-Villen.
Text: Gero Himmelsbach
Villa. Mallorca. Schumacher. Mehr als diese drei Wörter benötigt Googles „Übersicht mit KI“ nicht. Alle im Internet verfügbaren Details über den mallorquinischen Rückzugsort des Formel-1-Asses Michael Schumacher und seiner Familie sind in wenigen Sätzen zusammengefasst. Ein Klick auf „Bilder“ zeigt Luftbildaufnahmen des Anwesens, die in spanischen, britischen und amerikanischen Medien veröffentlicht wurden. Mit dabei war auch das Boulevard-Blatt „Freizeit Spaß“, das im Juli 2020 titelte: „Endlich Urlaub! Neues Familien-Glück auf Mallorca!“ Illustriert war der Beitrag unter anderem mit einem Luftbild des Anwesens („Das traumhafte Anwesen der Familie auf Mallorca mit Garten und Pool“). „Rechtswidrig!“, entschieden das Landgericht und das Oberlandesgericht Frankfurt (Main). Das OLG ließ allerdings die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zu.
Der Boulevard ist nicht immer „bäh“. Auch Boulevard-Medien erfüllen eine wichtige öffentliche Funktion. Wenn sie sich an bestimmte Spielregeln halten. So lässt sich die Entscheidung des BGH zur Schumacher-Villa auf Mallorca zusammenfassen. Zitat: „Zum Kern der Presse- und Meinungsfreiheit gehört es, dass die Medien im Grundsatz nach ihren eigenen publizistischen Kriterien entscheiden können, was sie des öffentlichen Interesses für wert halten und was nicht. Unterhaltende Beiträge, etwa über das Privat- und Alltagsleben prominenter Personen, nehmen grundsätzlich an diesem Schutz teil, ohne dass dieser von der Eigenart oder dem Niveau der Berichterstattung abhängt.“
Die Abbildung der Luftbildaufnahme stellt zwar einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Familie Schumacher dar. Das aber ist, so der BGH, nicht rechtswidrig:
[... den gesamten Beitrag lesen Sie im „medium magazin“ 02/25 ...]
Lesen Sie jetzt im neuen „medium magazin“ das Titel-Interview mit dem neuen Vorsitzenden Florian Hager und seinem Plan für die ARD. In der neuen Ausgabe erfahren Sie auch, wieso „Stern“-Chefredakteur Gregor Peter Schmitz „Elon Musk sofort interviewen“ würde und warum Donald Trump zwar schlecht für die Demokratie, aber gut für das Business sei. Außerdem: Wie kommt der Klimajournalismus aus der Sackgasse? Woran krankt die Nahost-Berichterstattung? Hat die Branche zu schnell mit dem Etikett „Verschwörungstheorie“ um sich geworfen, Stichwort Labor-These? Und warum arbeitet Daniel Laufer jetzt bei Paper Trail? Das und wie immer jede Menge Praxis-Tipps jetzt im „medium magazin“ 02/2025 – digital oder als Printausgabe hier erhältlich oder im ikiosk.
Um Praxis geht es auch in der neuen „Journalisten-Werkstatt“ von Patrick Große zum Recherchieren mit KI. Die „Werkstatt“ liegt im „medium magazin“-Abonnement gratis bei. Einzeln ist sie zudem im Shop erhältlich.