Wer Start-Ups fördert

Text: DANIEL KASTNER

Wer sich selbstständig machen und dabei finanziell gefördert werden will, kann sich an den Staat oder an seine Hausbank wenden. Die bekannteste Förderung ist der Gründungszuschuss – dieser Weg steht allerdings nicht allen Kollegen offen. Wer ihn beantragen will, muss Arbeitslosengeld I beziehen – und das bekommt nur, wer zuvor in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Der Gründungszuschuss ist so hoch wie das ALG I plus 300 Euro und wird neun Monate lang gezahlt; auf Antrag sind danach noch einmal sechs Monate lang je 300 Euro drin. Davon sollen laufende Kosten wie Miete und Sozialversicherungen gedeckt werden. Voraussetzung ist ein schlüssiger Businessplan mit Liquiditäts- und Rentabilitätsvorschau, der Besuch eines Gründerseminars und ein Gutachten durch eine so genannte fachkundige Stelle – das kann die örtliche IHK sein oder ein anerkannter Gründungscoach.

Kollegen, die frisch von der Uni oder von der Journalistenschule kommen, haben in der Regel keinen Anspruch auf ALG I, weil sie nicht angestellt waren. Hier lautet die Perspektive zwar zunächst Hartz IV – doch auch hier gibt es eine Fördermöglichkeit: das Einstiegsgeld.

Einen Regelsatz gibt es dabei nicht, nur eine Faustregel der Bundesagentur: Bisheriger Hartz-IV-Satz plus 50 Prozent, gelegentlich sind aber auch 100 Prozent drin. Gezahlt werden soll 12 Monate lang, manchmal auch 24 Monate. Wie beim Gründungszuschuss brauchen Antragsteller einen Businessplan. Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe man Einstiegsgeld erhält, liegt allein beim zuständigen Sachbearbeiter, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Das Einstiegsgeld wird nicht auf Hartz IV angerechnet, Kranken- und Rentenversicherung bezahlt der Staat, solange man als ALG-II- Empfänger gilt.

Damit sind die staatlichen Fördermöglichkeiten für Journalisten erschöpft. An die 6000 Förderungen listet das Bundeswirtschaftsministerium in seiner Datenbank auf – Zuschüsse und Garantien, Darlehen und Beteiligungen. Die Suchbegriffe „Journalist“ oder „Journalismus“ ergeben dann jedoch keinen Treffer. Auch Gründerstipendien wie das mit EU-Mitteln geförderte Programm „Exist“ kommen für freie Journalisten nicht in Frage, weil sie nicht an Freiberufler vergeben werden.

Bleibt die Bank als Geldgeber. Die Nachteile sind klar: Der Journalist verschuldet sich gleich zu Beginn seiner Freiberuflichkeit, und für die Banken lohnt sich ein solches Darlehen auch nicht immer: Die zu erwartenden Gewinne sind eher bescheiden, und die Hälfte aller Gründer ist nach fünf Jahren schon nicht mehr auf dem Markt – das Risiko trägt die Bank. Andererseits geht es auch nicht um Millionen, sondern um wenige Zehntausend Euro, von denen der Journalist laufende Kosten und vielleicht ein Auto oder ein Büro finanzieren kann. Der Journalist wiederum ist nicht den starren staatlichen Regelsätzen unterworfen und kann sich die Finanzierung maßschneidern lassen.

TIPP: Um das Risiko gering zu halten, kann zudem die KfW solche Kreditgeschäfte absichern. Mit dem „Startgeld“-Programm stellt die Förderbank der Hausbank die Mittel zur Verfügung, trägt 80 Prozent des Risikos, verzinst das Darlehen mit etwas mehr als vier Prozent, und der Gründer muss erst nach zwei Jahren mit der Tilgung beginnen – das sind meist günstigere Konditionen, als sie die Hausbanken anbieten.

Unter einer Kreditklemme  infolge der Finanzkrise leiden gründungswillige Freiberufler übrigens nicht.  „Verlierer der Krise waren vor allem große Unternehmen und der kleine Mittelstand“, sagt eine KfW-Sprecherin. Die Aussichten für freie Journalisten hingegen haben sich also kaum verändert – Krise hin oder her.

Links:

Förderdatenbank des Wirtschaftsministeriums

Gründungszuschuss:

Einstiegsgeld: Infos der Arbeitsagentur und speziell für Journalisten bei mediafon.net

KfW-Startgeld: